ESTW Westerland - Gleisfeldbeleuchtung und Weichenheizung - KTB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57232
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Westerland - Gleisfeldbeleuchtung und Weichenheizung - KTB
ESTW Westerland - Gleisfeldbeleuchtung und Weichenheizung - Kabeltiefbau (KTB)
Kabeltiefbau für ESTW und Gleisfeldbeleuchtung Westerland
Westerland / Keitum (Sylt)
Kabeltiefbau für ESTW und Gleisfeldbeleuchtung Westerland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESTW Westerland - Gleisfeldbeleuchtung und Weichenheizung - KTB
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben wurde gemäß §57 SektVO aufgehoben, da kein wirtschaftliches Angebot eingegangen ist. Eine erneute Ausschreibung der Leistung mit geänderten Ausführungsfristen sowie vsl. geänderter Leistungsbeschreibung wird vorr. zeitnah erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.