Vergabe von Dienstleistungskonzession "Gefangenentelekommunikation" für die Justizvollzugsanstalt Darmstadt auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 4570E - JVA DA – 2/2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Justizvollzug.hessen.de/JVA-Darmstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungskonzession "Gefangenentelekommunikation" für die Justizvollzugsanstalt Darmstadt auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
Justizvollzugsanstalt Darmstadt
Marienburgstraße 74
64297 Darmstadt
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Darmstadt beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession der Gefangenentelekommunikation für die Justizvollzugsanstalt Darmstadt neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenentelekommunikationssystem, das ausschließlich durch Gefangene genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt Darmstadt zur Verfügung gestellt.
Die Justizvollzugsanstalt Darmstadt ist zuständig für den Vollzug der Strafhaft an erwachsenen, männlichen Gefangenen bis 24 Monaten, von Kurzstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen sowie der Zivilhaft im geschlossenen Vollzug. Die Justizvollzugsanstalt Darmstadt hat eine Gesamtbelegungskapazität von 422 Haftplätzen. Die durchschnittliche Belegungszahl liegt derzeit bei 375 Gefangenen. Es wird bereits eine Telekommunikationsanlage für Gefangene in der Justizvollzugsanstalt betrieben.
Der Leistungsempfang für die Justizvollzugsanstalt Darmstadt besteht aus 14 Vandalismus- und manipulationssicheren Sprechstellen in verschiedenen Hafthäusern für ausgehende Gespräche, die ausschließlich von Gefangenen genutzt werden. Darüber hinaus werden 7 korrespondierende Geräte zur Überwachung der Sprechstellen benötigt (Hafthäuser S I – S V, Nordbau, Ostbau). Auf der Zentrale, im Krisenstabsraum, auf der Zahlstelle sowie im Büro des Strukturbeobachters) werden weitere, insgesamt 4, Geräte benötigt; bei diesen Geräten zur Überwachung der Sprechstellen müssen weitergehende Administrationsrechte möglich sein. Zudem müssen diese mit je einem Laserdrucker bestückt werden. Verkabelungen im Büro des Strukturbeobachters sind nicht vorhanden und müssten verlegt werden. Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
Für die Gefangenentelefonie der Justizvollzugsanstalt wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer autarken Telefonanlage für die ausschließliche Nutzung durch Inhaftierte mit Überwachungsmöglichkeit vergeben, wodurch diesen – ohne Inanspruchnahme der behördlichen Telefonanlage – das Telefonieren mit vornehmlich Angehörigen, Freunden, Rechtsanwälten, etc. ermöglicht wird. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die Justizvollzugsanstalt dem Konzessionär zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen. Interessierte Unternehmen, die in der Justizvollzugsanstalt Darmstadt entsprechende Telefondienstleistungen übernehmen möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihre Teilnahme am Wettbewerb zu bekunden und eine qualifizierte Bewerbung einzureichen.
- Kriterium: Preis / Nutzungsentgelte
- Kriterium: Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
- Kriterium: Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019 - 2021). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2021 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre 2018-2020 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019 - 2021) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb der Gefangenentelefonie.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021, 2021 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der Fall, hat der Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist.
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in diesem Fall kann eine Kopie der Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden.
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen der Gefangenentelefonie oder vergleichbar durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die nachgefragten Dienstleistungen zur Gefangenentelekommunikation, zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Bewerbung Dienstleistungskonzession Gefangenentelekommunikation“ gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge. Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine bedarfsgerechte leistungsfähige Gefangenentelefonie bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)