Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation, Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich technischer Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche Referenznummer der Bekanntmachung: 60111-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation, Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich technischer Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche
Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation, Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich technischer Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche
Wiesbaden
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich der Planung, Bereitstellung sowie des Auf- und Abbaus der dafür notwendigen technischen Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche auf dem Gelände zwischen dem Schlossplatz und dem Dern´schen Gelände in Wiesbaden in den Jahren 2022 und 2023 zuzüglich einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr zu vergeben.
Das größte Weinfest der Region findet alljährlich im August vor der einmaligen Kulisse zwischen Landtag, Rathaus und Marktkirche statt. Seit vier Jahrzehnten bieten namhafte Rheingauer Weingüter an über 100 Ständen täglich ihre edlen Weine und Sekte vor dem malerischen Ambiente an. Aufgrund der herausragenden Kombination von Wein und Musik ist die Rheingauer Weinwoche als fröhlich-attraktive Veranstaltung überregional bekannt. Vor der Covid-19-Pandemie zählte die Rheingauer Weinwoche zuletzt bis zu 400.000 Besucher.
Der Auftragnehmer übernimmt neben der Ausarbeitung und Organisation auch die Durchführung des Künstlerprogramms. Dazu zählt auch die Planung, Bereitstellung und der Auf- und Abbau der dafür notwendigen technischen Ausstattung.
Während der Rheingauer Weinwoche verfügt der Festplatz über zwei Bühnen (Bühne Schlossplatz und Bühne vor der Marktkirche). Der Auftragnehmer erstellt das vollständige Künstlerprogramm jeweils für den gesamten Veranstaltungszeitraum. Das Programm ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Der Veranstaltungszeitraum beginnt jeweils am zweiten Freitag im August und endet am über-nächsten Sonntag (insgesamt 10 Veranstaltungstage).
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich mit Zuschlagserteilung/Vertragsunterzeichnung und endet nach Abschluss der Rheingauer Weinwoche 2023. Wird er nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr, zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages ist auf 4 Jahre maximal begrenzt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Optionale Bühne Dern'sches Gelände:
- Allgemeines Bühnenprogramm: Insgesamt ca. 15 Programmpunkte
- Musikausrichtung angelehnt an die Musikausrichtung der Vorjahre
Bewertet wird der vom Bieter angebotene Netto-Gesamtpreis, der sich aus der Summe der Preisbestandteile zusammensetzt (diese sind in dem im Angebotsschreiben enthaltenen Preis-blatt anzugeben). Der geringste angebotene Gesamtpreis erhält die beste Bewertung. Mit dem angebotenen Preis müssen sämtliche Kosten des Auftragnehmers (Sachmittel, Personal- und Nebenkosten, etwaig anfallende Gebühren für GEMA (sofern die Verwendung GEMA-pflichtiger Musik mit der Auftraggeberin abgestimmt worden ist) oder Genehmigungen, Fahrt- und Transportkosten, Bereitstellung erforderlicher Ausstattung nebst zugehörigen Werkzeugen und Entsorgungskosten) abgedeckt werden.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
A. Die unter Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit definiert die maximal mögliche Laufzeit (einschließlich aller Verlängerungsoptionen).
B. Der unter Ziffer II.1.5) genannte Auftragswert bildet den maximalen Auftragswert im Sinne
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- o-der Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten fünf Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den Bereich der Konzeptionierung und Durchführung von vergleichbaren Veranstaltungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - der Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, Art der Veranstaltung, der Auftragswert, Ausführungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse). Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
(2) Erklärung über das in den letzten fünf Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers gegliedert nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich (Eventbereich, Programmgestaltung, sonstige Mitarbeiter).
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRGV6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund einer Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.