Rahmenvereinbarung "Querverkehre - 2022"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.igdb.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E13999535
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Querverkehre - 2022"
Die Leistungen umfassen eine Rahmenvereinbarung im Freigestellten Schülerverkehr für insgesamt 74 "Querverkehre" von Schulen zu Schwimm- und Sportstätten im Main-Kinzig-Kreis und zurück. Zu befördern sind Schulklassen, d.h. es sind Omnibusse einzusetzen.
Main-Kinzig-Kreis
Die Leistungen umfassen eine Rahmenvereinbarung im Freigestellten Schülerverkehr für insgesamt 74 "Querverkehre" von Schulen zu Schwimm- und Sportstätten im Main-Kinzig-Kreis und zurück. Zu befördern sind Schulklassen, d.h. es sind Omnibusse einzusetzen. Die Beförderung erfolgt an Schultagen an einem Tag je Woche und "Querverkehr". Die Leistung wird als Rahmenvereinbarung vergeben mit Einzelaufträgen für jeweils ein Schulhalbjahr.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2024/2025 sowie bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2025/2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
- vgl. ergänzend Ziffer VI.3).
- Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Mona-te zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 20.02.2022.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 20.02.2022.
- vgl. ergänzend Ziffer VI.3).
Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen im ÖPNV oder im Freigestellten Schülerverkehr. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad).
- vgl. ergänzend Ziffer VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“,
- Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
- Das Vergabeverfahren wird über die weitgehend plattform-unabhängige Browseranwendung der eVergabelösung subreport ELVIS abgewickelt,
- Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Details siehe "Aufforderung zur Angebotsabgabe".
- Die Vorlage des TÜV- oder DEKRA-Zertifikates „Sicherer Kranken- & Behindertentransfer“ ist optional. Falls ein Zertifizierungsprozess begonnen, jedoch noch nicht beendet worden sein sollte, ist mit Angebotsabgabe eine Bescheinigung des TÜV / der DEKRA über den Verfahrensstand vorzulegen und das Zertifikat unverzüglich nachzureichen. Das Zertifikat wird in der Wertung berücksichtigt, Details siehe "Aufforderung zur Angebotsabgabe"
- Bietergemeinschaften müssen den Vordruck "Bietergemeinschaften" ausfüllen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).