Implementierung eines Chat-Tools Referenznummer der Bekanntmachung: UKS-2022-016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung eines Chat-Tools
Die Universität Kassel beabsichtigt die Implementierung einer Software für die Kollaboration des gesamten Uninetzwerkes. Ziel ist die Optimierung der Zusammenarbeit.
Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentin Mönchebergstr. 19 34109 Kassel IT-Servicezentrum am Standort Holländischer Platz der Universität Kassel
Die Universität Kassel ist eine dynamische Universität mit ca. 3.400 Mitarbeitenden und rund 25.000 Studierenden. Sie hat ein außergewöhnlich breites Profil mit den Kompetenzfeldern Natur, Technik, Kultur und Gesellschaft. Das IT-Servicezentrum ist eine zentrale Einrichtung der Universität. Etwa 80 Mitarbeitende erbringen anspruchsvolle IT-Dienstleistungen für Studierende, Lehrende, Forschende und für die Verwaltung.
Wir streben die Implementierung eines Chats-Tools zur kollaborativen Zusammenarbeit der Mitarbeitenden der gesamten Hochschule an. Dabei soll es den Mitarbeitenden möglich sein, miteinander in Kontakt zu treten, Arbeit zu besprechen und einzigartige Ideen zu entwickeln, um Dinge zu erledigen.
Dabei sollen Funktionen wie private Chats, Gruppengespräche, etc. ermöglicht werden.
Der First- und Second-Level-Support wird vom IT-Servicezentrum übernommen. Für den Third-Level- Support gelten folgende Mindestanforderungen:
- Mo bis Fr. von 8 bis 18 Uhr via Telefon und/ oder E-Mail
-Reaktionszeiten: Betriebsverhindernde Störung(en) sollten in max. 2 Stunden bearbeitet werden, Betriebsbehindernde Störung(en) sollten in max. 4 Stunden bearbeitet werden, leichte Störungen sollten in max. 48 Stunden bearbeitet werden
Die angefragten Dienstleistungen sind:
- Einführungsunterstützung: Planung, Installation und Konfiguration des Systems
- Projektunterstützung: Konzeption und Implementierung von neuen Bereichen / Prozessen
-Technischer Support (Third-Level)
- Ggf. Schulungen (Lizenzbesitzer:in / Moderator:in / Nutzer:in)
Es ist zunächst die Vergabe eines Auftrags für drei Jahre im Zeitraum 01.07.2022-30.06.2025 geplant, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Den näheren Umfang entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auflistung der Service-Standorte, getrennt nach inner-deutschen, europäischen und weltweiten
2. Unterlagen über die Sicherstellung von Wartung und Service mit Ersatzlieferungen (Wartung, Verfügbarkeit des Servicepersonals, Reaktionszeiten, ...).
3. Sicherstellung des Softwaresupports (Konzept zur Fehlerbehebung und Updates, Hotline, Zusicherung unverzüglicher Unterstützung bei Störungen in der Anwendung) und eine Erklärung, wie diese Leistungen nachhaltig gesichert sind
4. Anlage zum Angebot mit den technischen Angaben (ggf. auf gesondertem Blatt) und den Preisen der Gerätekomponenten, soweit einzeln ausweisbar
5. Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedstaates, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Landes des öffentlichen Auftraggebers erfüllt hat.
6. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist.
1. Vorlage der Jahresabschlüsse 2019-2021 incl. G+V bzw. vergleichbar
1. Nachweis über die erfolgreiche Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Projekten innerhalb der letzten drei Jahre. Vergleichbar heißt sowohl in Umfang, finanziellem Aufwand und technischer Anforderung. Die Beschreibung der Projek-te erfolgt mit aussagekräftigen Unterlagen, die aus denen obige Angaben zu entnehmen sind sowie der Benennung eines durch den Auftraggeber unverbindlich zu kontaktierenden Ansprechpartners. Bitte geben Sie an: Auftragswerte, Bezeichnung des jew. Lieferumfangs, Adressangaben und Angabe der dortigen Ansprechpartner
1. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (siehe bereit gestellter Vordruck)
2. Bietererklärung über die finanzielle und auf den Auftragsgegenstand bezogene Leistungsfähigkeit hinsichtlich Lieferung und Folgeleistungen (Service) inkl. Angabe über Zahl der Mitarbeiter (aufgeteilt in Produktion, Kundendienst und Verwaltung
3. (ggf.) ausgefüllter Vordruck über Nachunternehmerleistungen
4. Ausgefüllter Vordruck "124"
5. Ausgefüllter Vordruck "Erklärung Unternehmensdaten"
6. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis/ Preisblatt
7. Ausgefüllte Anlage 2_Ausschlusskriterien
8. Ausgefüllte Anlage 3_Bewertungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorgelegten Angebote werden nach folgenden Kriterien bewertet (Kriterium-Gewichtung)
Preis 60 %
Leistung: 40%
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD0YY9V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind"