Grünpflege für Betriebshöfe und Haltestellen 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 039/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Grünpflege für Betriebshöfe und Haltestellen 2022-2024
Die vorhandene Ausschreibung beinhaltet die Gärtnerische Grünpflege diverser Betriebshöfe und Haltestellen von U-Bahn-Stationen, Straßenbahnen und Bushaltestellen.
Frankfurt am Main
Die vorhandene Ausschreibung beinhaltet die Gärtnerische Grünpflege diverser Betriebshöfe und Haltestellen von U-Bahn-Stationen, Straßenbahnen und Bushaltestellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 + 124 GWB sowie nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben.
Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angabe des Umsatzes mit
vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben.
Einen Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils 250.000 €.
3 Referenzen von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Zur Verfügung stehende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum
kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu
registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3
angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das
Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann - soweit darin enthalten
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der
öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o.g. Nachweis
der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch
für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich
der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den
Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder
auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen
Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei
Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben
die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in
Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen.
(4) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://
www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.
(5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in
dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(6) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-evergabe.de, bis
zum 22.04.2022, erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich
beantwortet.
(7) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt
über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de . Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich
auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den
Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
(8) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen
Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.