ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
Pfaffenhofen
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Pfaffenhofen
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Zusätzlich sind 5 Mastnummernschildern ( Masten P29, P30, P32, P35) an der vorstehenden Schallschutzwand am Bahnsteig1 sowie an dem zwischen den Hauptgleisen platzierten H35 sowie18 Mastnummernschilder an Bestandsmasten zu liefern und anzubringen.
Eine separate Beauftragung im Rahmen einer Ausschreibung würde Verwaltungskosten verursachen, welche erhebliche Zusatzkosten im Vergleich zu den Herstellkosten dieser Leistung bedeuten.