Verpflegung für das Ankunftszentrum für Geflüchtete Referenznummer der Bekanntmachung: 22-Verpf-KS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung für das Ankunftszentrum für Geflüchtete
Verpflegung für Geflüchtete im Ankunftszentrum des Lahn-Dill-Kreises (Kestnerschule Wetzlar)
Ankunftszentrum des Lahn-Dill-Kreises, Kestnerschule, Bergstraße 45, 35578 Wetzlar
Verpflegung für Geflüchtete im Ankunftszentrum des Lahn-Dill-Kreises (Kestnerschule Wetzlar)
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises wurde durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (Einsatzbefehl vom 18.03.2022) dazu aufgefordert, schnellstmöglich eine kommunale Notunterkunft für bis zu 1.000 Personen einzurichten.
Das Ankunftszentrum musste ebenso schnell errichtet und betriebsbereit sein, da die Geflüchteten von dort in die Notunterkünfte verteilt werden.
Um den Betrieb und die Versorgung schnellstmöglich sicherzustellen, ist die Einhaltung der regulären Fristen nicht möglich gewesen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verpflegung für das Ankunftszentrum für Geflüchtete
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solms
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35606
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)