Dienstleistungsvertrag für zwei Notunterkünfte für ukrainische Kriegsflüchtlinge Referenznummer der Bekanntmachung: 10.30.50
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag für zwei Notunterkünfte für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über den Betrieb, die Betreuung und die notfallmedizinische Versorgung von Flüchtlingen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet in den Notunterkünften in Kronberg und Neu-Anspach.
Kronberg und Neu-Anspach.
Es wurde ein Dienstleistungsvertrag für die beiden Notunterkünfte abgeschlossen, in dem die Koordination der Dienstleister vor Ort, die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Einrichtung, die notwendigen administrativen und organisatorischen Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung sowie der Sozial- und Sanitätsbetreuung durch den Betreiber (Auftragnehmer in Bietergemeinschaft) geregelt wird.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit vom 26.03.2022 bis 30.06.2022 und sieht monatliche Verlängerungen vor.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat am 08.03.2022 einen Einsatzbefehl an den Hochtaunuskreis als Untere Katastrophenschutzbehörde erlassen, der die schnellstmögliche Einrichtung einer Notunterkunft für bis zu 1.000 Personen vorsieht. Die kommunalen Notunterkünfte sind für die vorübergehende Unterbringung von Personen vorgesehen, die in der EAEH ausländerrechtlich erfasst und bei Bedarf medizinisch erstversorgt werden (einschl. Impfung) und im Weiteren auf Grundlage des Hessischen Landesaufnahmegesetzes (HLAG) den Kommunen zugewiesen werden.
Infolge der außerordentlichen Dringlichkeit zur Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge und dem Umstand, dass die Dienstleistung bereits zum 26.03.2022 in vollem Umfang erbracht werden muss, liegt der Tatbestand eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb i. S. § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV vor. Ein Mindestmaß an Wettbewerb wurde dadurch gewährleistet, dass sieben grundsätzlich in Frage kommende Anbieter in die Preiseinziehung einbezogen wurden, jedoch nur ein Angebot der Bietergemeinschaft abgeben worden ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungsvertrag für Notunterkünfte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)