Netzwerküberwachungssystem und Security Information and Event Management (SIEM) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53425
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerküberwachungssystem und Security Information and Event Management (SIEM)
Die Betriebsführung der elektrischen Netze bei der DB Energie erfolgt auf einem hohen Qualitätsniveau mit sehr geringen Ausfallzeiten. Maßgeblich für das Erreichen dieser hohen Qualitätsstandards ist eine zuverlässige Datenanbindung und Automatisierungstechnik, welche fehlerfrei funktioniert. Die Risiken, dass diese Qualität nicht mehr geliefert werden kann, steigt mit zunehmendem Digitalisierungs- und Vernetzungsgrad, da die Systeme zunehmend an Komplexität gewinnen. Neben den Nutzen für die IT-Sicherheit ist dies der Hauptgrund, warum es erforderlich ist alle Netzwerkkomponenten und Endgeräte im Prozessnetzwerk der DB Energie zu überwachen. Zum einen werden Fehlparametrierungen frühzeitig gefunden und so Schäden bzw. Auswirkungen auf andere Infrastrukturen vermieden. Zum anderen können Angriffsversuche auf die Anlagentechnik schnell detektiert und die Angriffe unterbunden werden.
Um eine solche Detektion zu ermöglichen werden im Kern zwei Systeme benötigt. Zum einen ein SIEM-System (Security Information and Event Management) und zum anderen ein Netzwerk-Monitoring-System. Die Informationen beider Systeme laufen dann in einer zentralen Netzwerküberwachungs- und Service-Stelle (NUSS) zusammen.
Netzwerküberwachungssystem
Das ganzes Bundesgebiet
Netzwerküberwachungssystem
Folgende CPV-Codes sind zu beachten:
48000000-8 Softwarepaket und Informationssysteme
48800000-6 Informationssysteme und Server
48810000-9 Informationssysteme
72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72210000-0 Programmierung von Softwarepaketen
72212000-4 Programmierung von Anwendersoftware
72212100-0 Entwicklung von branchenspezifischer Software
Security Information and Event Management (SIEM)
Das ganze Bundesgebiet
Security Information and Event Management (SIEM)
Folgende CPV-Codes sind zu beachten:
48000000-8 Softwarepaket und Informationssysteme
48800000-6 Informationssysteme und Server
48810000-9 Informationssysteme
72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72210000-0 Programmierung von Softwarepaketen
72212000-4 Programmierung von Anwendersoftware
72212100-0 Entwicklung von branchenspezifischer Software
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerküberwachungssystem
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Security Information and Event Management (SIEM)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Für die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise sind die Formblätter zu verwenden, die wie unter I.3 beschrieben verfügbar sind.
2) Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3) Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Unterlagen für die Angebotserstellung ist die Vorlage der bestätigten Vertraulichkeitsvereinbarung, die mit den Formblättern den Bietern zur Verfügung gestellt wird. Die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
4) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
5) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
6) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
7) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
8) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
9) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
11) Anfragen zu Inhalten der Verdingungsunterlagen und zum Verfahren sind während des Verfahrens ausschließlich schriftlich per Mail an die genannte Kontaktstelle zu richten. Anfragen von verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Relevanz werden anonymisiert, die Frage und die Antworten anschließend an alle Bewerber übermittelt. Es gelten hierbei die von den Bewerbern im Teilnahmeantrag genannten Zustelladressen (E-Mail).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.