Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
MKA 79 Hauff-Systemdeckel:
Im Zuge der Ausführungsplanung wurde fortführend zur Entwurfsplanung die Anzahl und Größe der in die Modulgebäude einzuführenden Kabel bestimmt. Auf Grundlage dieser können nun entsprechende Hauff-Systemdeckel bestellt, geliefert und eingebaut werden.
MKA 86 zus. Oberleitungstrupp:
Im Zuge der Bauphase 15 sollen durch Siemens Signale im Bereich zwischen Bhf Lauchhammer und Bhf Elsterwerda gestellt werden. Zum Stellen der Signale ist es notwendig, die Verstärkerleitung in dem Bereich auszuklemmen und einzuerden. Da der NAN des Hauptbauauftragnehmers BUG in einem anderen Bereich innerhalb dieses Projekts tätig ist, ist es notwendig einen zusätzlichen Oberleitungstrupp für das Ausklemmen, Einklemmen und Einerden bereitzustellen.
Planung ZN Stromversorgung BBLW:
Im Zuge einer durchgeführten Ortsbegehung zur Planung wurde festgestellt, dass Anschlussmöglichkeiten für 230 V und 60 V vorhanden sind, welche zur Stromversorgung der Zugnummernanlage verwendet werden sollen. Hierzu ist ein zusätzliches Planheft für die Ausführungsplanung notwendig.
Alle hier genannten Leistungen sind zwingend für eine abnahmefähige Anlage und damit erfolgreiche Inbetriebnahme erforderlich.
Der AN ist mit der gesamthaften Ausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Bauleistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bausausführung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.