ESTW S5 Ost: 16T076955 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38279
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW S5 Ost: 16T076955
Berlin
Herstellung von neuen Kabeltrassen (Kabelkanäle, Ziehrohre, Gleisquerungen, Kabelgräben, Kabelschächte einschl. Baugruben); ca. 40 Rammrohrgründungen für Signale. Ca. 5,5 km Oberbauerneuerung, Strecke 6006, Gl. 1 und 2 Bf. Mahlsdorf bis Birkenstein, Erneuerung der Stromschiene, Rückbau einer Unterführung. DUA Bf. Lichtenberg (a) bis Bf. Mahlsdorf (a) sowie 6 Weichen im Bf. Mahlsdorf. Verlegung LWL Kabel: ESTW-A Biesdorfer Kreuz – Bf. Birkenstein (a), Einführung DB MAS. Neubau ca. 2 Stk EKS sowie ca. 1 Stk LTS, Neubau und Anpassung von elektrischen Weichenheizungsanlagen im Bf. Mahlsdorf. Neubau Dienstwegbeleuchtung Stw Mahlsdorf bis Kehrgleise (e) Gl. 9 und 10 sowie Errichtung Podest in den Kehrgleisen. Medienfreimachung und Abriss Stw Mad (Mahlsdorf); Außerbetriebnahme Stw Kdw (S-Bahn)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW S5 Ost: 16T076955
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
Planung elektrotechnische Anlagen:
-Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Die Vergabeunterlagen beinhalten weiterhin folgende Leistungen der S-Bahnstromversorgung Berlin, bei denen die nachstehend genannten Bedingungen einzuhalten sind:
Durchführung von DC Schutzprüfungen
DC Schutzprüfungen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre DC Schutzprüfungen bei Anlagen der S-Bahnstromversorgung Berlin durchgeführt haben, welche mit den ausgeschriebenen DC Schutzprüfungen in Art und Umfang vergleichbar sind.
Zum Nachweis ist dem Angebot eine Referenzliste (mind. eine Referenz) beizulegen.
Planungsleistungen S-Bahnstromversorgung
Planungsleistungen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die hierzu innerhalb der letzten 5 Jahre Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 erfolgreich erbracht haben. Diese Planungsleistungen müssen in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Zum Nachweis ist dem Angebot eine Referenzliste (mind. eine Referenz) beizulegen.
Zu den in den Vergabeunterlagen genannten Leistungen sind mit dem Angebot im Nachunternehmerverzeichnis die vorgesehen Nachunternehmer getrennt nach Planungs- und Bauleistungen (mit Bauleistungen sind auch Ausrüstungsleistungen gemeint) anzugeben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Herstellung von neuen Kabeltrassen (Kabelkanäle, Ziehrohre, Gleisquerungen, Kabelgräben, Kabelschächte einschl. Baugruben); ca. 40 Rammrohrgründungen für Signale. Ca. 5,5 km Oberbauerneuerung, Strecke 6006, Gl. 1 und 2 Bf. Mahlsdorf bis Birkenstein, Erneuerung der Stromschiene, Rückbau einer Unterführung. DUA Bf. Lichtenberg (a) bis Bf. Mahlsdorf (a) sowie 6 Weichen im Bf. Mahlsdorf. Verlegung LWL Kabel: ESTW-A Biesdorfer Kreuz – Bf. Birkenstein (a), Einführung DB MAS. Neubau ca. 2 Stk EKS sowie ca. 1 Stk LTS, Neubau und Anpassung von elektrischen Weichenheizungsanlagen im Bf. Mahlsdorf. Neubau Dienstwegbeleuchtung Stw Mahlsdorf bis Kehrgleise (e) Gl. 9 und 10 sowie Errichtung Podest in den Kehrgleisen. Medienfreimachung und Abriss Stw Mad (Mahlsdorf); Außerbetriebnahme Stw Kdw (S-Bahn)
Mehraufwendungen Einsatz Umbauzug
Der AN war gemäß HV mit der Oberbauerneuerung zwischen Mahlsdorf und Hoppegarten beauftragt. Für diese Leistung hatte
die Fa. Spitzke einen Umbauzug eingeplant und kalkuliert. Der Einsatz war so geplant das der Zug einmal zugeführt wird und
dann beide Gleise in einem Arbeitsgang bearbeitet werden. Dazu wäre auch Nachtarbeit notwendig gewesen. Aufgrund des
entstehenden Lärms beim Schottern und Stopfen, hätte man den betroffenen Anwohnern Ausweichquartiere für diese Zeit
anbieten müssen. Pandemiebedingt waren jedoch zu diesem Zeitpunkt alle Hotels geschlossen, sodass keine Ausweichquartiere
angeboten werden konnten. Daher wurde die Lärmgenehmigung für Nachtarbeiten abgelehnt. Da der Umbauzug bereits für
andere Baumaßnahmen eingeplant war, wurde es erforderlich, den Bauablauf zu verändern und zu optimieren. Dadurch, dass nur
Tagschichten während der Sperrpause möglich waren, konnten nicht beide Gleise in einem Arbeitsgang durch den Umbauzug
bearbeitet werden. Weiterhin wurde durch das Straßenbauamt die Sperrung des BÜ Brebacher Weg km 9,4 (Zuführungsgleis)
abgelehnt. Daher war eine erneute Zuführung des Umbauzuges erforderlich, da der Zug zwischenzeitlich auf anderen Baustellen
eingesetzt wurde. Um die Sperrpause nutzen zu können und das Bausoll zu erreichen, musste so verfahren werden.