Lieferung einer Containeranlage als Interimslösung für die Grundschule in Niestetal - Sandershausen Referenznummer der Bekanntmachung: 23L 22 185-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Containeranlage als Interimslösung für die Grundschule in Niestetal - Sandershausen
Der Landkreis Kassel plant eine Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme der Grundschule Niestetal-Sandershausen. In dem Zuge sind die Schulkinder während der Bauzeit in einer Containeranlage (mobiles Raumsystem), die als Interimslösung für die Dauer von ca. 24 Monaten gemietet werden soll, zu unterbringen. Die Containerstellung und Inbetriebnahme muss zwingend bis zum 19.08.2022 erfolgen, um den neuen Schuljahr 2022/2023 reibungslos zu starten.
Niestetal - Sandershausen
Beschreibung der Beschaffung
- eine doppelstöckige Containeranlage, bestehend aus 7 Klassencontainer, diese aus je 4 Modulen
- 2 Differenzierungsräumen aus jeweils einem Modul
- verbunden mit einem Flur aus ca. 5 Modulen mit gegenüberliegenden Eingangstüren
- ein Treppenhausmodul, welcher beide Geschoße erschließt
- ein Lager aus 3 Modulen mit einem separaten Eingang
- ein Sanitärmodul, gemischt
- eine außenliegende Fluchttreppe
- BGF 681,33m2
- BRI 1.952,53m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)