Betriebsbereite Lieferung eines Gerätes zur Röntgenfluoreszenzanalyse Referenznummer der Bekanntmachung: UKS-2022-022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsbereite Lieferung eines Gerätes zur Röntgenfluoreszenzanalyse
Betriebsbereite Lieferung eines Gerätes zur wellenlängendispersiven Röntgenfluoreszenzanalyse für die qualitative und quantitative Bestimmung der chemischen Zusammensetzung von Baustoffen, alternativen Baustoffen und Baustoff-gemischen für das Fachgebiets Werkstoffe des Bauwesens und Bauchemie der Universität Kassel
Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentin Mönchebergstr. 19 34109 Kassel Universität Kassel
Fachbereich 14/ Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen / FG Werkstoffe des Bauwesens und Bauchemie
Erdgeschoss, Raum 221
Mönchebergstraße 7
34125 Kassel
Betriebsbereite Lieferung eines Gerätes zur wellenlängendispersiven Röntgenfluoreszenzanalyse für die qualitative und quantitative Bestimmung der chemischen Zusammensetzung von Baustoffen, alternativen Baustoffen und Baustoff-gemischen für das Fachgebiets Werkstoffe des Bauwesens und Bauchemie der Universität Kassel
REACT-EU: Auf - und Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrasstruktur an Hochschulen u. außeruniversitären Forschungseinrichtungen (PG969, SAP20008787)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auflistung der Service-Standorte, getrennt nach inner-deutschen, europäischen und weltweiten
2. Unterlagen über die Sicherstellung von Wartung und Service mit Ersatzlieferungen (Wartung, Verfügbarkeit des Servicepersonals, Reaktionszeiten, ...).
3. Sicherstellung des Softwaresupports (Konzept zur Fehlerbehebung und Updates, Hotline, Zusicherung unverzüglicher Unterstützung bei Störungen in der Anwendung) und eine Erklärung, wie diese Leistungen nachhaltig gesichert sind
4. Anlage zum Angebot mit den technischen Angaben (ggf. auf gesondertem Blatt) und den Preisen der Gerätekomponenten, soweit einzeln ausweisbar
1. Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedstaates, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Landes des öffentlichen Auftraggebers erfüllt hat.
2. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist.
6. Vorlage der Jahresabschlüsse 2018-2020 incl. G+V bzw. vergleichbar
1. Nachweis über die erfolgreiche Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Projekten innerhalb der letzten drei Jahre. Vergleichbar heißt sowohl in Umfang, finanziellem Aufwand und technischer Anforderung. Die Beschreibung der Projekte erfolgt mit aussagekräftigen Unterlagen, die aus denen obige Angaben zu entnehmen sind sowie der Benennung eines durch den Auftraggeber unverbindlich zu kontaktierenden Ansprechpartners. Bitte geben Sie an: Auftragswerte, Bezeichnung des jew. Lieferumfangs, Adressangaben und Angabe der dortigen Ansprechpartner
9. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe? und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (siehe bereit gestellter Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorgelegten Angebote werden nach folgenden Kriterien bewertet (Kriterium-Gewichtung)
Preis 40 %
Leistung 60 %
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD0YYLD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind"