Pforten-/Empfangs-, Schließdienst Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0078
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pforten-/Empfangs-, Schließdienst Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Durchführung des Pforten-/Empfangs- und Schließdienstes im Objekt Hessisches Hauptstaatsarchiv, Mosbacher Straße 55, 65187 Wiesbaden - in Zuständigkeit des LBIH-West.
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Mosbacher Straße 55
65187 Wiesbaden
Durchführung des Pforten-/Empfangsdienstes mit ca. 2.772 Stunden pro Jahr, des Schließdienstes mit ca. 819 Stunden pro Jahr (Gesamtjahresstunden ca. 3.591), einmalige Lieferung, Montage, ggf. Austausch sowie Betrieb eines Wächterkontrollsystems mit 16 Kontrollpunkten und Führen eines Wachbuches im Objekt Hessisches Hauptstaatsarchiv, Mosbacher Straße 55, 65187 Wiesbaden - in Zuständigkeit des LBIH-West. Die Dienstleistung ist im Tagdienst von Montag bis Freitag (ohne Feiertage) zu erbringen. Qualifikationsanforderungen des einzusetzenden Personals: Die eingesetzten Kräfte müssen mindestens über die Qualifikation eines Sicherheitsmitarbeiters gemäß § 2 Ziff.I.1 (Sicherheitsmitarbeiter im Interventions-/ Revierdienst) bzw. § 2 Ziff.II.2 (Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst mit Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder IHK-Geprüfte Werkschutzkraft) des Entgelttarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen vom 19.02.2021 verfügen.
Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre, erstmals zum 01.08.2025. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Termine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Eignung
-Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Pforten-/Empfangsdienst, Schließdienst)
• Umfang (Angabe der Jahresarbeitsstunden, getrennt nach der jeweiligen Leistungsart)
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht. Es ist mindestens eine geeignete Referenz für den Pforten-/Empfangsdienst und für den Schließdienst anzugeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) bis zum 10.05.2022, 12:00 Uhr, zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss eines Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung
vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]