Übernahme und Entsorgung Restabfall Referenznummer der Bekanntmachung: ZAKB-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lampertheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zakb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung Restabfall
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme von Restabfall, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall und Restsperrabfall aus dem Kreis Bergstraße und zur Entsorgung der übernommenen Abfälle. Im Rahmen der Ausschreibung wird nur eine Teilmenge des Restabfalls aus dem Kreis Bergstraße vergeben.
Die zu übernehmenden Abfälle stammen aus dem Verbandsgebiet des Zweckverbands Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße sowie der Nichtmitgliedskommune Hirschhorn.
Die Abfälle sind am Abfallwirtschaftszentrum Heppenheim zu übernehmen; es sei denn, aufgrund der Lage der Entsorgungsanlage ist eine Direktanlieferung von Abfällen durch die Sammelfahrzeuge aus den Kommunen des Verbandsgebiets oder der Nichtmitgliedskommune wirtschaftlicher.
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
Am Brunnengewännchen 5
68623 Lampertheim
Transport und Entsorgung von Abfällen
zwei Optionen, um jeweils ein Jahr zu verlängern
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimalig die Laufzeit des Vertrags, um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftrag-geber spätestens
• bis zum 31.03.2027 für die erste Verlängerungsoption und
• bis zum 31.03.2028 für die zweite Verlängerungsoption ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung (Eig-nungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bieterge-meinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
• dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Be-triebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert.
(Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der be-sonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
• dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bie-ter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum An-gebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlan-gen vorzulegen (Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis für die Richtigkeit der Erklärung anzufor-dern.
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
• Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: technische und be-rufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
• Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letz-ten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= "VU") für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (="BIn") veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und - sollte dies der Fall sein - diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt - die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in den VU noch näher konkreti-siert werden und für die in den Anlagen zu den VU z. T. Formblätter enthalten sind:
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen (Anlage A der VU),
- Eigenerklärung bzgl. Genehmigungen der genutzten Anlagen (Anlage A der VU)
- Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B der VU),
- Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften (Anlage C der VU),
- Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage D der VU),
- Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern (Anlage E der VU)
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Nieder-lassungen). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen (Anlage F der VU)
- Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden Transportmittel für die Übernahme der Abfälle am Abfallwirtschaftszentrum Heppenheim (Angabe zur Art des Trans-portequipments inkl. geplanter durchschnittlicher Zuladung) (Anlage F der VU)
- Entsorgungskonzept mit Eigenerklärung hinsichtlich tatsächlicher Eignung, rechtlicher Zulässig-keit und Anlagenverfügbarkeit (Anlage F der VU)
- Ausfallkonzept mit Eigenerklärung hinsichtlich tatsächlicher Eignung, rechtlicher Zulässigkeit und Anlagenverfügbarkeit (Anlage F der VU)
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn gem. (HVTG) (Anlage F der VU)
3. Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
-Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur
- Erklärung, dass der Unterauftragnehmers über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Be-triebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unterauftragnehmers sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Unterauftragnehmerleistung ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
-Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen
-Erklärung, dass der Unterauftragnehmer über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbe-trieb gemäß § 56 KrWG
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen
- Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Unterauftrag-nehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Unterauftragnehmer.
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn gem. (HVTG)
4. Jedem Bieter ist es gestattet, zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe). Für diesen Fall ist auf Verlangen des AG der Nachweis gemäß den Anforderungen des § 47 VgV zu erbringen, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Be-treffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftragge-ber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Verga-bevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekannt-machung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht einge-halten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraus-setzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]