Dienstleistungsrahmenvertrag - Veranstaltungstechnik RMCC Referenznummer der Bekanntmachung: 60107-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsrahmenvertrag - Veranstaltungstechnik RMCC
Dienstleistungsrahmenvertrag - Veranstaltungstechnik RMCC
Wiesbaden
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Ermittlung eines Unternehmens für die veranstaltungsbezogene fachgerechte Bedienung, der in den Veranstaltungsstätten vorhandenen technischen Anlagen, sowie die mietweise Überlassung und Bedienung zusätzlicher Gewerke der Veranstaltungs- und Messetechnik für Kunden/Mieter der Auftraggeberin.
Zur Leistungserbringung zählt neben der Entwicklung von innovativen Veranstaltungstechnikkonzepten insbesondere auch die Beratung der Kunden/Mieter. Zur Gestellung des für die Auftragsdurchführung erforderlichen Personals zählt im Einzelfall auch die Gestellung der formal-qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik im Sinne der §§ 39, 40 H-VStättR während der nach § 40 H-VStättR vorgesehenen Zeiträume.
Die Überlassung zusätzlicher technischer Ausstattung (wie bspw. Beleuchtung, Beschallung, Projektion und Netzwerktechnik, sowie Messebau und Dekorationsmaterial umfasst neben dem zur Verfügung stellen des technischen Equipments gemäß Leistungsbeschreibung (Vermietung) auch den Hin- und Rücktransport sowie die Auf- und Abbauten vor und nach den Veranstaltungen.
Bei dem auszustellenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungs-Rahmenvertrag.
Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen diese Leistungsbeschreibung spezifiziert.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2022 und endet am 31.07.2024. Wird er nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um 2 Jahre, zu den zum Zeit-punkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. (insgesamt maximal 4 Jahre). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
A. Die unter Ziffer xx genannte Vertragslaufzeit definiert die maximal mögliche Laufzeit (einschließlich aller Verlängerungsoptionen).
B. Der unter Ziffer xx genannte Auftragswert bildet den maximalen Auftragswert im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17. Juni 2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) über die maximale Gesamtlaufzeit ab.
Maximaler Gesamtauftragswert: EUR 2.500.000,-- p.a.
Geschätzter Gesamtauftragswert: EUR 2.000.000,-- p.a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten fünf Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungs-summe je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden sowie für das Abhandenkommen der den Versicherungsnehmer oder seiner Angestellten zur Leistungsdurchführung überlassenen Schlüssel bis zu [Betrag gelöscht] EUR (Mitversichert sind im Rahmen der genannten Deckungssummen auch die Kosten für eine eventuell notwendig werdende Neuerung, der zu einer Schlüsselanlage gehörenden Schlüssel). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
(2) Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten (gesamt), Veranstaltungstechniker, technische Projektleitung, Projektleitung.
(3) Erklärung zur Ausführung von Leistungen in den fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Referenzen), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Leistungsgegenstand ("Beschreibung"), Wert ("Beträge"), Erbringungszeitpunkt / - zeitraum ("Datum") und öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten ("Empfänger").
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRGBL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.