Gebäudeinnenreinigung für 13 Schulen im Stadtgebiet Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: 64-812/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnenreinigung für 13 Schulen im Stadtgebiet Wiesbaden
Gebäudeinnenreinigung für 13 Schulen im Stadtgebiet Wiesbaden
Los 1
Gebäudeinnenreinigung von 4 Schulen:
Schulze-Delitzsch-Schule, Welfenstraße 13, 65189 Wiesbaden, ca. 7.742 m²
Ernst-Göbel-Schule, Heßlocher Straße 29, 65207 Wiesbaden, ca. 1.949 m²
Fritz-Gansberg-Schule, Moltkering 15, 65189 Wiesbaden, ca. 5.168 m²
Konrad-Duden-Schule, Am Schlossberg 22, 65191 Wiesbaden,ca. 2.136 m²
weitere Anforderungen siehe Vergabeunterlagen
Los 2
Gebäudeinnenreinigung von 4 Schulen:
Kohlheckschule, Kohlheckstraße 43, 65199 Wiesbaden, ca. 3.689 m²
Helene-Lange-Schule, Langenbeckstraße 6-18, 65189 Wiesbaden, ca. 6.738 m²
Helen-Keller-Schule, Landgrabenstraße 9, 65199 Wiesbaden, ca. 2.253 m²
IGS Kastellstraße, Kastellstraße 11, 65183 Wiesbaden, ca. 6.205 m²
weitere Anforderungen siehe Vergabeunterlagen
Los 3
Gebäudeinnenreinigung von 5 Schulen:
Friedrich-von-Schiller-Schule, Lorcher-Straße 10, 65197 Wiesbaden, ca. 4.219 m²
IGS Rheingauviertel, Lorcher Str. 12, 65197 Wiesbaden, ca. 5.415 m²
Oranienschule, Oranienstraße 5-7, 65185 Wiesbaden, ca. 7.403 m²
Johan-Hinrich-Wichern-Schule, Dyckerhoffstraße 22, 65203 Mainz-Amöneburg, ca. 2.772 m²
Alfred-Delp-Schule, Alfred-Delp-Straße 53, 65201 Wiesbaden, ca. 1.886 m²
weitere Anforderungen siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) Referenzliste; Nachweis der Leistungsfähigkeit; Angaben über den Nachunternehmer; Bescheinigung in Steuersachen, nicht älter als 1 Jahr; Bescheinigung über die Zahlung der Sozialversicherungbeiträge, nicht älter als 1 Jahr; Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 1 Jahr; Bescheinigung über die Betriebshaftpflicht und deren Deckungssummen, nicht älter als 1 Jahr; Nachweis über die Eintragung in die Berufs- und Handelsregister, einzureichen. Zusätzlich: Transparente Darstellung der Implementierungsphase (Einsatz von Betriebs-, Objektleiter und Vorarbeiter); Nachweise über die Qualifikationen des Führungspersonals (Betriebs-,Objektleiter, Vorarbeiter); Nachweise über die Weiterbildung des Personals (Themen, Schulungsintervalle) sind den Unterlagen ebenfalls beizufügen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A/1, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Aufstellung mit mindestens 2 Aufträgen im Umfang von ca. 50 % des Auftragswertes pro Jahr (gleich größer 100.000 € /Jahr). Die Aufträge müssen aktuell (April 2022) bestehen und dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Sie müssen jeweils mindestens 1 Schule oder Kindertagesstätte beinhalten.
Aufstellung des Umsatzes der letzten 3 Jahre (2019-2021) mit mindestens 150% pro Jahr des Auftragswertes (gleich größer 300.000 € /Jahr).
Zusätzlich: Transparente Darstellung der
Implementierungsphase (Einsatz von Betriebs-, Objektleiter und
Vorarbeiter); Nachweise über die Qualifikationen des
Führungspersonals (Betriebs-,Objektleiter, Vorarbeiter);
Nachweise über die Weiterbildung des Personals (Themen,
Schulungsintervalle) sind den Unterlagen ebenfalls beizufügen.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
a) Konzept für die Vorbereitung zur Objektübernahme;
b) Konzept zur Förderung, Motivation und Betreuung des Reinigungspersonals;
c) Konzept für die Kommunikation mit dem AG und Betreuung des AG auf allen Ebenen;
d) Konzept für Art, Umfang, Durchführung und Häufigkeit von Qualitätskontrollen;
e) Konzept für Personalvertretung bei Urlaub und Krankheit sowie Einarbeitung neuer Reinigungskräfte bei Personalwechsel.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation ist auschließlich über die Vergabeplattform eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, - Marke, - Produkt. Grundlage des Angebots und des Rahmenliefervertrages sind Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden von 09.01.2007 (ABL) Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Betriebshaftpflicht Deckungssummen: 5 Mio. für Personen-, Sach-, Bearbeitungs-, Allmählichkeits- und Umweltschäden. 0,5 Mio. für Vermögensschäden und 0,25 Mio für Schlüsselverlust.
Eine eventuelle Anpassung der Betriebshaftplichtversicherung und deren Deckungssummen ist bis zum Auftragsbeginn vorzulegen.
Es werden individuelle Termine zur Objektbesichtigung angeboten. Wenn das Objekt nicht ausreichend bekannt ist, ist die Teilnahme an einem Termin gefordert. Bieter ohne entsprechende Bescheinigung (s. "04 Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung" werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)