Rahmenvereinbarung für SAP Beratungsleistungen (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 32/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für SAP Beratungsleistungen (2 Lose)
Der Auftraggeber plant den losweisen Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit jeweils bis zu drei Rahmenvertragspartnern über die Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsleistungen zur Einführung und Weiterentwicklung unterschiedlicher SAP Produkte und Applikationen beim Auftraggeber. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die Vergabe von Einzelaufträgen an die Rahmenvertragspartner im wettbewerblichen Verfahren über die Durchführung von Miniwettbewerben. Maximale Anzahl der möglichen Rahmenvertragspartner je Los sind 3.
Entwicklungsleistungen und Modulberatung Claimsmanagement
Bundesweit, alle Standorte der Auftraggeberin
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für SAP Beratungsleistungen, hier speziell für Entwicklungsleistungen und Modulberatung für das Claimsmanagement.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren und maximal vier Jahren. Der Vertragsbeginn ist im 3. Quartal 2022 vorgesehen und hängt von den derzeitig laufenden Verträgen ab, da diese vor Vertragsbeginn ausgeschöpft sein müssen. Der Vertrag kann seitens der Auftraggeberin unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Ablaufs des 2. bzw. 3. Vertragsjahres gekündigt werden.
Entwicklungsleistungen Portal inkl. Qualitätssicherung
Bundesweit, alle Standorte der Auftraggeberin
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für SAP Beratungsleistungen, hier speziell für Entwicklungsleistungen für das Portal der SVLG inkl. Qualitätssicherung.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren und maximal vier Jahren. Der Vertragsbeginn ist im 3. Quartal 2022 vorgesehen und hängt von den derzeitig laufenden Verträgen ab, da diese vor Vertragsbeginn ausgeschöpft sein müssen. Der Vertrag kann seitens der Auftraggeberin unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Ablaufs des 2. bzw. 3. Vertragsjahres gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung). Ab einer Auftragssumme von 30 000 € wird die öffentliche Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Eigenerklärung, dass je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden kann (vgl. Ziffer 1 der Eigenerklärung zur Eignung). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin den Nachweis zur Befähigung/Erlaubnis der Berufsausübung jederzeit im Vergabeverfahren innerhalb einer vorgegebenen Frist einreichen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
*Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
— Eigenerklärung über den Teiljahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) (vgl. Ziff. 2.1 der Eigenerklärung zur Eignung). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebs-, Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung (vgl. Ziff. 3 der Eigenerklärung zur Eignung). Die Deckungssummen pro Versicherungsfall müssen marktübliche Deckungssummen aufweisen. Falls eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden ist, ist die Erklärung erforderlich, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin den Nachweis einer aktuellen Bestätigung des Versicherungsgebers über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit den marktüblichen Deckungssummen (bzw. dass im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung eine Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit den marktüblichen Deckungssummen abgeschlossen wird) innerhalb einer vorgegebenen Frist einreichen. Der Nachweis einer Versicherungspolice genügt nicht, da hier keine Auskunft über die tatsächlich noch bestehende Deckung gegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden.
— Eigenerklärung, dass für eine vertragsgemäße Leistungserbringung ausreichende finanzielle Eigenmittel vorhanden sind (vgl. Ziff. 4 der Eigenerklärung zur Eignung). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin eine aktuelle Bankerklärung, welche die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens darstellt, innerhalb einer vorgegebenen Frist einreichen. Die Bankerklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz (vgl. Ziffer 2 der Eigenerklärung zur Eignung): Der Mindestjahresumsatz in Euro/netto pro Jahr des Auftrages muss mindestens betragen: 3 Mio. € (netto) p.a.
— Eigenerklärung über den Teiljahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (vgl. Ziffer 2.1 der Eigenerklärung zur Eignung): Der Mindestjahresumsatz in Euro/netto pro Jahr des Auftrages muss mindestens betragen: 1 Mio. € (netto) p.a.
— Eigenerklärung über 3 Referenzleistungen, deren Aufträge nach Art, Verwendungszweck und Menge/Umfang mit dem vorliegenden zu erbringenden Auftrag vergleichbar sind (vgl. Ziff. 5 der Eigenerklärung zur Eignung). Folgende Angaben sind erforderlich: Referenzbezeichnung, Referenzkunde und Kontaktdaten, Auftragswert, Referenzzeitraum, kurze Inhaltsbeschreibung.
— Eigenerklärung über die Gewährleistung der fach- und fristgerechte Ausführung und Vertragserfüllung der zu vergebenden Leistung (vgl. Ziff. 6 der Eigenerklärung zur Eignung). Bestätigung, dass spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Vertragserfüllung technische, maschinelle, organisatorische, personelle und finanzielle Ressourcen zur Erfüllung der Lieferung/Leistung zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung über die Gewährleistung der fachlichen Qualität/Qualifikation der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/innen (vgl. Ziff. 7 der Eigenerklärung zur Eignung). Erklärung, dass die notwendigen Qualifikationen durch Maßnahmen wie z. B. regelmäßige Fort- und Weiterbildungen gemäß der ausgeschriebenen Leistungen für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/innen durchgeführt werden und technisch und personell hinreichend ausgestattete kompetente Fachkräfte, zur Einhaltung der geforderten Reaktionszeiten, zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung über leitendes Personal und Ansprechpartner (vgl. Ziff. 8 der Eigenerklärung zur Eignung). Erklärung, dass im Auftragsfall die Stellung von kompetenten, koordinierenden und fest definierten Personen für alle Angelegenheiten rund um die Dienstleistung (leitendes Personal und Ansprechpartner) gewährleistet wird. Auf Verlangen sind der Auftraggeberin entsprechende Nachweise über die Qualifikation des benannten leitenden Personals/Ansprechpartners einzureichen.
— Eigenerklärung über Anzahl der jährlich durchschnittlichen Beschäftigten im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich (vgl. Ziff. 9 der Eigenerklärung zur Eignung). Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021).
— Angabe, ob und welchem Umfang das Unternehmen zur Erfüllung der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe) (vgl. Ziff. 10 der Eigenerklärung zur Eignung).
— Angabe, ob und welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (vgl. Ziff. 11 der Eigenerklärung zur Eignung).
— Eigenerklärung über deutsche Sprachkenntnisse (vgl. Ziff. 12 der Eigenerklärung zur Eignung). Bestätigung, dass sämtliche zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen über fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
— Eigenerklärung über 3 Referenzleistungen (vgl. Ziff. 5 der Eigenerklärung zur Eignung): Der Referenzzeitraum der Leistung darf nicht vor 04/2019 beendet worden sein. Eine laufende bzw. nicht abgeschlossene Referenzleistung muss seit mindestens einem Jahr (04/2021) erbracht werden.
— Eigenerklärung über Anzahl der jährlich durchschnittlichen Beschäftigten im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich (vgl. Ziff. 9 der Eigenerklärung zur Eignung). Die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl der letzten drei Jahre muss mindestens je Jahr 20 Beschäftigte betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Auftraggeberin (Bestandteil der Vergabeunterlagen);
2) Bewerber/Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) bei der Vergabeplattformherunterladen, müssen sich regelmäßig und eigenverantwortlich über eventuelle Aktualisierungen, Bewerber-/Bieterfragen/-antworten zu den Vergabeunterlagen während der Teilnahme-/Angebotsfrist unter der genannten ELViS-ID informieren. Die Auftraggeberin wird während der Teilnahme-/Angebotsfrist eingehende Bewerber-/Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform unter der jeweiligen ELViS-ID zur Verfügung stellen. Im Falle eines anonymen Zugriffs auf die Vergabeunterlagen ohne Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über zusätzliche Informationen an den Bewerber/Bieter. Angebote, die nicht den aktuellen Vergabeunterlagen entsprechen, führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.