Schülerbeförderung zur Alexander-Schmorell-Schule in Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-4012-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung zur Alexander-Schmorell-Schule in Kassel
Beförderung von körper- und mehrfachbehinderten, teilweise schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen und Schülern (auch Epileptiker) von der Wohnung zur Alexander-Schmorell-Schule in Kassel und zurück sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsstätten.
Als Fahrer kommen nur Personen in Frage, die absolut zuverlässig und belastbar sind und bereit, sich mit den alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schüler und Schülerinnen angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen und die sich in der Amtssprache (deutsch) verständigen können.
Zudem müssen alle Fahrer gem. § 48 Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein und das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schüler/innen unterrichtet werden.
Haustür der Schülerinnen und Schüler und Schuleingangstür
Ab Schuljahresbeginn 2022/2023 sollen Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Kassel von ihren Wohnungen zur Alexander- Schmorell –Schule, Schule für Körperbehinderte, Grenzweg 10, 34125 Kassel und zurück sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsstätten befördert werden.
Es handelt sich um körper- und mehrfachbehinderte, teils schwerst-mehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler (auch Epileptiker). In einzelnen Fällen liegen darüber hinaus auch Verhaltensauffälligkeiten vor.
Die Gesamtkilometerleistung für die Beförderung zwischen Wohnungen und Schule betrug vom 01. Januar 2021 – 31. Dezember 2021 ca. 110.000,00 km.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass sich aufgrund der aktuellen Corona-Situation durch evtl. Ausfall des Unterrichtes, Wechselunterricht, etc. Änderungen bezüglich der zu fahrenden Kilometer ergeben können. Zurzeit werden 99 Schülerinnen und Schüler und 10 Begleitpersonen befördert. 22 Schülerinnen und Schüler sind auf einen Rollstuhl angewiesen, in dem sie transportiert werden müssen, davon sind 4 Schüler/innen umsetzbar. Faltbare Rollstühle, Buggys und Laufgeräte für weitere Schüler/innen müssen im Kofferraum mitbefördert werden.
Die Auftragsvergabe soll für das Schuljahr 2022/2023 mit Verlängerungsoption für ein
weiteres Schuljahr erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialkasse (nicht älter als 3 Monate)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Referenzen der letzten drei Jahre über Aufträge mit vergleichbaren Auftragsvolumen
- TÜV-Berichte der eingesetzten Fahrzeuge für die letzten drei Jahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die angegebenen Kilometerleistungen vom Januar 2021 – Dezember 2021 dienen lediglich
als Kalkulationshilfe. Sie sind ebenso wie die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und
Schüler und Begleitpersonen nicht verbindlich und können sich aufgrund der aktuellen
Corona-Situation durch evtl. Ausfall des Unterrichtes, Wechselunterricht, etc. ändern.
Die Veränderung der Gruppenstärken wegen Einschulung, Schulwechsel oder
Stundenplanwechsel ist einzuplanen. Aufstockungskapazitäten im personellen und
Fahrzeugbereich sind vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]