Bürgerhaus Heringen - Bauliche und energetische Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-HER-Bürgerhaus-OP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heringen (Werra)
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.heringen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.assmann.info
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Heringen - Bauliche und energetische Sanierung
Bürgerhaus Heringen. Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise Beauftragung, zunächst Stufe 1 mit den Lph 1 bis 5. Die Stufe 2 umfasst die Lph 6 bis 9. Es ist von einer bauabschnittsweisen Ausführung auszugehen.
Obere Goethestraße 17A, 36266 Heringen (Werra)
Bürgerhaus Heringen. Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise Beauftragung, zunächst Stufe 1 mit den Lph 1 bis 5. Die Stufe 2 umfasst die Lph 6 bis 9. Es ist von einer bauabschnittsweisen Ausführung auszugehen.
Das Bürgerhaus liegt im Stadtkern von Heringen. Es bildet mit den umgebenden Gebäuden wie Rathaus und Katholischer Kirche ein Ensemble. Die Lage des Grundstücks und dessen Topografie haben gestaltprägenden Einfluss auf das Gebäude. Zudem sollte es in Form und Gestaltung einladend und gemütlich im Innenraum und nach außen wirken. Das Raumangebot sollte möglichst flexibel auf einen sich verändernden Bedarf reagieren.
Aufgrund einer vom Auftragnehmer durchzuführenden Bestandsaufnahme und unter Berücksichtigung der bisherigeren vorliegenden Studien und Gutachten ist eine Sanierungsplanung gemäß der folgenden Kriterien zu erstellen. Dies in Zusammenarbeit mit den noch zu beauftragenden Fachplanern:
- Konstruktion: Statik, Energetische Betrachtung, Installationen, Brandschutz, Barrierefreiheit
- Raumprogramm (liegt im Rahmen der durchgeführten Machbarkeitsstudie vor): Saalbereich, Gastronomie, Kegelanlage, Lager, Büros, Technikflächen, Verkehrsflächen, Zuwegung
Absehbar sind im Rahmen der Sanierung ist die Erneuerung der technischen Anlagen, Abbrucharbeiten, Eingangssituation und Außenanlagen, farbliche Neugestaltung der Fassaden und der Innenbereiche, Dacherneuerung, Dämmung Wandflächen, Erneuerung Fenster-Elemente
inkl. Sonnenschutz (unvollständige Aufzählung, Umfang ist abhängig von der Sanierungsplanung).
Im Rahmen des Projekts ist die Beantragung von Fördermitteln vorgesehen. Der Auftragnehmer unterstützt im Rahmen der Beantragung und der Verwendungsnachweise.
Die Kosten für die Sanierung werden auf ca. [Betrag gelöscht] EUR (1. BA) und [Betrag gelöscht] EUR (2. BA) geschätzt (KG 300 bis 700).
Ablauf-/ Zeitplan:
— 2022: Planung der Sanierungsmaßnahmen
— 2023-2024: Bauliche Umsetzung.
Lph 8 muss zwingend bis 31.12.2024 abgeschlossen sein. Lph 8 endet mit der Vorlagepflicht der notwendigen Unterlagen beim Zuwendungsgeber aufgrund des Bewilligungszeitraums spätestens am 31.12.2024. Verlängerungsoption nur für Lph 9
Bewerbungen:
- Prüfung des fristgerechten Eingangs der Bewerbungen
- Prüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Prüfung der Einhaltung von Mindestforderungen und Ausschlusskriterien
- Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeiten
- Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeiten
- ggf. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden soll, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Mit der Projektbearbeitung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
1.1) Angaben des Unternehmens/federführenden Büro. Nachweise: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs,- Handels- oder Partnerschaftsregister), sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.2) Bei Bewerbergemeinschaften: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen unter Punkt 1.2 anzugeben. Dem Teilnahmeantrag des federführenden Büros ist ergänzend folgendes beizufügen:
- Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe "Anl_BGE" des Bewerbungsbogens),
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
- Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handles- oder Partnerschaftsregister) jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.3) und 1.4) Bei Erteilung von Unteraufträgen ohne und mit Eignungsleihe: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Nachunternehmer ohne und mit Eignungsleihe sind im Bewerbungsbogen anzugeben. Dem Teilnahmeantrag ergänzend beizufügen:
- Nachunternehmererklärung (siehe "Anl_NU" des Bewerbungsbogens),
- im Falle mit Eignungsleihe: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handles- oder Partnerschaftsregister) jedes Nachunternehmers, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
2.a) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Ausschlusskriterium);
2.b) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 19. Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs.1 AEntG;
2.c) Eigenerklärung über die Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 48(8) VgV;
2.d) Eigenerklärung, Leistungserbringung unabhängig von Ausführung- und Lieferinteressen erfolgt nach § 73, Abs. 3 VgV;
2.e) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2.3.1974 (BGBI. 1, S. 547) im Auftragsfall.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.1.a) Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherungs-Deckung gemäß § 45 Abs. 1 (3) VgV. Bei Bewerbergemeinschaften muss dieser Nachweis für jedes Mitglied vorgelegt werden. Im Auftragsfall sind Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- sowie [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden, gefordert. Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erklärt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags verbindlich, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.2.a) Nachweis gem. § 46 Abs. 3 (2 u. 8) VgV – Erklärung über aktuell festangestellte, mit vergleichbaren Leistungen betraute Architekten/innen bzw. Ingenieure/-innen die erforderlichen Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen;
3.2.b) Berufliche Qualifikation des/des Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 1-3 VgV);
3.2.c) Nachweise gem. §46 Abs.3 (1) VgV: 3 Referenzprojekte der letzten 8 Jahre für vergleichbare Leistungen. Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen.
Architekten und Ingenieure gemäß den ausgeschriebenen Leistungsbildern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Für sämtliche Angaben und Nachweise sind verbindlich der Bewerbungsbogen und die Referenzbögen für die Referenzen 1 bis 3 zu verwenden. Geforderte Nachweise sind als Anlagen beizufügen.
2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden all die betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.
4) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
5) Evtl. auftretende Fragen sind bis spätestens 5 Tage vor Schlusstermin in Textform elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.3) genannte Kontaktstelle zu richten. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform.
6) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch fristgerecht über die angegebene e-vergabe-Plattform einzureichen.
7) Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergeben sich im Einzelnen aus dem Bewerbungsbogen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Der Teilnahmeantrag ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Bestätigt wird der Antrag auf Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verbindlich durch Eintragung des Namens des bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bewerbungsbogen.
8) Der Auftraggeber behält sich vor, eine verkürzte Angebotsfrist (2.Verfahrensstufe) in Anspruch zu nehmen. Diese Frist gemäß § 17 Abs. 7 VgV reduziert sich für alle Bewerber von 30 Tagen auf 20 Tage ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bewerber mit der verkürzten Angebotsfrist einverstanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3Nr.4 GWB).