Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SN-ABS-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft August-Bebel-Sporthalle, Dammstraße 64, 35576 Wetzlar für den Zeitraum 29.03.2022 bis 28.06.2022.
August-Bebel-Sporthalle, Dammstraße 64, 35576 Wetzlar
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft August-Bebel-Sporthalle, Dammstraße 64, 35576 Wetzlar
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises wurde durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (Einsatzbefehl vom 18.03.2022) dazu aufgefordert, schnellstmöglich eine kommunale Notunterkunft für bis zu 1.000 Personen einzurichten. Die Einhaltung der regulären Fristen war nicht möglich, da die Sicherheit der Menschen in der Notunterkunft schnellstmöglich gewährleistet werden musste.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)