Sicherheits- und Empfangsdienst an der Niederlassung Potsdam des Deutschen Wetterdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: OV_47735/22-RIN
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 052-135714)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Empfangsdienst an der Niederlassung Potsdam des Deutschen Wetterdienstes
Sicherheits- und Empfangsdienst an der Niederlassung Potsdam des Deutschen Wetterdienstes, Michendorfer Chaussee 23, 14473 Potsdam
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Laufzeit in Monaten: 24
Beginn: 15/12/2022
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.07.2024. Sofern der Vertrag nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.
Bzgl. des Leistungsbeginns sind die zusätzlichen Angaben unter II.2.14) zu beachten.
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.07.2024. Sofern der Vertrag nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.
Aufgrund von Verzögerungen innerhalb der bevorstehenden Bauphasen kann es zu einer Verschiebung des voraussichtlichen Leistungsbeginns (01.08.2022) von bis zu 6 Monaten kommen. Im Zuschlagsfall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 2 Monate vor dem tatsächlichen Leistungsbeginn über diesen informieren. Das Ende der Mindestvertragslaufzeit (31.07.2024) sowie das Vertragsende (31.07.2025) bleiben hiervon unberührt.
Sollte es zu einer Verschiebung des Leistungsbeginns kommen, verringert sich die unter II.2.7 angegebene Dauer der Mindestvertragslaufzeit (24 Monate) entsprechend.
Bei dem unter II.2.7) angegebenen Datum (15.12.2022) handelt es sich um den voraussichtlichen Leistungsbeginn. Aufgrund von Verzögerungen innerhalb der bevorstehenden Bauphasen kann es zu einer Verschiebung des Leistungsbeginns von bis zu 4 Monaten kommen. Im Zuschlagsfall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 2 Monate vor dem tatsächlichen Leistungsbeginn über diesen informieren. Das Ende der Mindestvertragslaufzeit (31.07.2024) sowie das Vertragsende (31.07.2025) bleiben hiervon unberührt.