VDE 8 MzG / D-Takt Erfurt: Machbarkeitsstudie, Betriebliche Aufgabenstellung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57245
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE 8 MzG / D-Takt Erfurt: Machbarkeitsstudie, Betriebliche Aufgabenstellung
VDE 8 MzG / D-Takt Erfurt: Machbarkeitsstudie, Betriebliche Aufgabenstellung
Erfurt
VDE 8 MzG / D-Takt Erfurt: Machbarkeitsstudie, Betriebliche Aufgabenstellung
Zuschlagskriterium: 80 % Honorar (übertragene und optionale Leistungen): Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
20 % Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4: Das Angebot mit dem niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
Entsprechende Erklärungen/ Nachweise zu den gekennzeichneten Kriterien sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln;
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur
Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung zu entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
1. Planungsleiter:in:
Benennung Planungsleiter:in Ingenieur mit Hochschulabschluss aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten des Mitarbeiters welche die Erstellung von Gesamtge-werkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in den Lph 3 bis mindestens Lph 4 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 10 Mio € netto die in den in den letzten 10 Jahren bearbeitet worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme (Gesamt Bau-/Planungskosten). Der Nachweis der geforderten Leistungsphasen ist über verschiedene Projekte zulässig.
2. Fachplaner:in Verkehrsanlagen einschließlich Trassierung:
Benennung Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen einschließlich Trassierung: Ingenieur:in mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten einschließlich Trassierung des Mitarbeiters in der Pla-nung von Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, Projektbearbeitung in den Lph 3 bis mindestens 4 der HOAI.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang (Gesamt Bau-/Planungskosten) von mindestens 5 Mio € netto, die in den in den letzten 10 Jahren bearbeitet worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten anerkannt.
Als Ingenieur:innen gelten Mitarbeiter:innen mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder gleichw. anerkannter Abschluss im Fachgebiet.
3 Fachplaner:in Umweltplanung:
Benennung Ingenieur:in mit Hochschulabschluss mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachge-biet Umweltplanung.
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten des Mitarbeiters in der Umweltplanung für Eisenbahninf-rastrukturmaßnahmen.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang (Gesamt Bau-/Planungskosten) von mindestens 1 Mio € netto, die in den in den letzten 10 Jahren bearbeitet worden sind und die Um-weltplanung zum Inhalt hatten, anerkannt.
Als Ingenieur:innen gelten Mitarbeiter:innen mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder gleichw. anerkannter Abschluss im Fachgebiet.
Form der geforderten Erklärungen und Nachweise:
Jede Referenz muss die im Vortext benannten Leistungsphasen lückenlos enthalten, Personalunion ist zugelassen. Nachweise Referenzen in Tabellenform: Projektbezeichnung, Kurzbeschreibung der Planungsleistung, Leistungszeitraum, Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon, Bearbeitung innerhalb x Jahre nach Vorgabe durch Kreuz, bearbeitete Lph. nach Vorgabe durch Kreuz, Gesamtwertumfang nach Vorgabe durch Kreuz.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Gemäß Vergabeunterlagen
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
— Planung Verkehrsanlage Fahrbahn;
— Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken.
Die Übersendung der PQ-Urkunden ist nicht erforderlich. Erfolgt der Nachweis durch Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. Nachunternehmer sind diese zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Schüßler-Plan
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.