Fahrzeugreinigung (Dieselnetz) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA58499
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugreinigung (Dieselnetz)
Fahrzeugreinigung (Dieselnetz) für DB Regio AG Südost
Fahrzeugreinigung und Graffitientfernung Dieselnetz; Gebäude- und Glasreinigung im Bereich Dieselnetz für die DB Regio AG Region Südost / Dresden
3 x 1 Jahr
Verlängerungsoption RV: 3 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
(1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Gleichwertiges
(2) Freistellungsbescheinigung der Finanzbehörde oder Gleichwertiges
(3) Bescheinigung über die Eintragung in Handwerksrolle. das Berufsregister oder das Register der Industrie und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder Gleich-wertiges
(4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sozialversicherungsbeiträge oder Gleichwertiges
(5) Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Gleichwertiges bzw. deszuständigen Versicherungsträgers bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
(6) Gewerbezentralregisterauszug oder Gleichwertiges
(7) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Pflichtkrankenkasse oder Gleichwertiges
(8) Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Gleichwertiges (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen)
(9) D-U-N-S Nummer
(10) Lieferanten_Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben
(11) Bietereigenerklärung 208.1220V04 1.2 (herunterzuladen unter https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/default.aspx) ausgefüllt und unterschrieben
(12) Anerkenntniserklärung
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
(1) Nachweis über den, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Um-satz der besonderen Leistungsarten, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind
(2) Jährlicher Umsatz der letzten drei Jahre
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
(1) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahren (mit Angabe der Ansprechpartner, Telefonnummern und Auftragswerte) oder Entsprechendes
(2) Nachweis der vorhandenen technischen Ausstattung/Geräte bezogen auf die zu verge-benden Leistungen oder Entsprechendes
(3) Nachweis über die maximale Anzahl eigener Mitarbeiter, die für die zu vergebenden Leis-tungen zur Verfügung stehen oder Entsprechendes
(4) Mit der Angebotsabgabe:
a. Durchführungs- und/oder Reinigungskonzept einschl. Graffitientfernung
b. Angaben zum praktiziertem Qualitätsmanagement
c. Der Auftraggeber wird die angebotene Leistung mittels einer Probereinigungen (ITFS und Graffitientfernung) unter Beweis stellen lassen.
Das Nicht- Bestehen der Probereinigung nach den anerkannten Regeln der Technik führt zu Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren im betreffenden Los.
Auf die Anforderung ISO 9001 oder Gleichwertiges wird verzichtet.
Folgende Zusicherungen und Erklärungen werden mit der Angebotsabgabe abgefordert
(1) Zusicherung, dass das zum Einsatz kommende Personal der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und für die Tätigkeit geeignet ist
(2) Bzgl. der mitgeltenden Unterlagen sind rechtzeitig vor Leistungsaufnahme in Abstim-mung mit dem Auftraggeber auftragsbedingt entsprechende Einweisungen und Schulun-gen erforderlich, zu denen die Teilnahme einzusetzender Mitarbeiter durch den Bieter kostenfrei zu gewährleisten ist.
(3) Erfahrungen in der Fahrzeugreinigung
(4) Nicht nur Geräte und Maschinen müssen zugelassen, sondern auch Hilfsmittel und Rei-nigungsmittel bzw. Chemikalien müssen entsprechend der Ril gemäß Leistungsbe-schreibungen und vom Auftraggeber zugelassen sein, bzw. können kostenpflichtig über diesen beschafft werden.
(5) Alle im Gefahrenbereich von Bahnsteigen und Gleisen eingesetzte Mitarbeiter, benötigen nachweislich eine Arbeits- und Verkehrsmedizinische Untersuchung.
(6) Zusicherung Leistungen zu den Bedingungen der Anfrage
(7) Zusicherung Einhaltung Zuschlags-/Bindefrist
(8) Zusicherung Keine Teilnahme an unzulässigen Wettbewerb
(9) Zusicherung erforderliche Anzahl an eigenen Mitarbeiter/Facharbeiter gem. Leistungsbe-schreibung zur Verfügung haben
(10) Zusicherung Aufenthalts-und Arbeitsgenehmigung
(11) Zusicherung Anpassung der Deckungssummen Versicherung bei Zuschlagserteilung
Nur aktuelle, gültige Bescheinigungen und Nachweise (nicht älter als Oktober 2021) wer-den anerkannt.
Alle geforderten Erklärungen /Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bie-terauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.