7200072360 - Rahmenvereinbarung Cisco Netzwerktechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 7200072360
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
7200072360 - Rahmenvereinbarung Cisco Netzwerktechnik
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Original-Cisco-Netzwerktechnik zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Bedarfsträgerin.
Abrufe aus der Rahmenvereinbarung und damit einhergehende Lieferungen können für alle innerdeutschen und weltweiten Standorte der GIZ erfolgen.
Die Lieferungen erfolgen nach Wahl der GIZ i.d.R. innerhalb Deutschlands an
- DPU (Incoterms 2020) an zentrale Stellen, oder
- FCA (Incoterms 2020) Bestimmungsort Deutschland für den weltweiten Weiterversand.
Die Leistung umfasst die Bereitstellung von Original-Cisco-Netzwerktechnik einschließlich Hardware- und Softwarekomponenten sowie dazugehörige Dienstleistungen für das In- und Ausland.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.06.2022 oder mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 28.02.2024. Es besteht die Option um eine viermalige Verlängerung um jeweils sechs Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.
- Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2019, 2020, 2021
- Eigenerklärung zum Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Kauf, Lieferung und Service von Cisco Netzwerktechnik) in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Kauf, Lieferung und Service von Cisco Netzwerktechnik) in den Jahren 2019, 2020 und 2021 muss mehr als 2 Mio. Euro pro Jahr betragen.
- Eigenerklärung über Autorisierung durch den Zulieferer Cisco Systems GmbH als Gold oder Premium oder Select Partnerstatus
- Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzprojekte über die Lieferung von Cisco Netzwerktechnik. Beide Referenzprojekte müssen einen Auftragswert von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) aus den Jahren 2019, 2020 oder 2021 haben.
- Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzprojekt über die Erbringung von den folgenden Services:
-komplettes Servicepakets, technische Hotline-Unterstützung und eine Option für Hardwareaustausch innerhalb von 8 Stunden (8-17 Uhr) an 5 Tagen (Mo bis Fr) mit Lieferung (8x5xNBD) ("Smartnet Service" oder vergleichbar).
- 7x24 Stunden-Hotline Support mit Call-Back innerhalb 1 Stunde sowie
- die Teststellungen on site aufzubauen (=Test-Lab)
- Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt aus den Jahren 2019, 2020 oder 2021, mit welchem der Bieter bestätigt, dass er in der Lage ist, die vertraglich geforderten Exportformalitäten für den Export gemäß den "Allgemeinen Einkaufsbedingungen" der AG zu erfüllen. Dazu gehören:
- die Erstellung von Exportdokumenten, wie Packliste, Zollrechnung und Ursprungszeugnisse,
- die Erstellung der zollamtlichen Ausfuhranmeldungen als direkter Vertreter der GIZ (Ausfuhrbegleitdokument)
- die Erstellung von Exportdokumenten für die ausfuhrgenehmigungspflichtigen Produkte
- die Anlieferung gemäß Incoterm FCA benannter Bestimmungsort in Deutschland.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsvolumen:
Das Auftragsvolumen, welches mit dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden kann (Höchstgrenze) entspricht dem unter Ziffer II.1.5) angegebenen geschätzten Gesamtwert.
Kommunikation:
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDCG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.