Unterhalts- und Sonderreinigung, Mattenservice sowie Glas- und Rahmenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0066
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Sonderreinigung, Mattenservice sowie Glas- und Rahmenreinigung
Durchführung der Unterhaltsreinigung, Mattenservice, zusätzliche Unterhaltsreinigung im Bereich der Polizei auf Abruf, Verräumung von Sanitärberbrauchsmaterial sowie Glas- u. Rahmenreinigung im BHZ Idstein
Behördenzentrum Idstein
Gerichtsstr. 1-3
65510 Idstein
- Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung auf einer Gesamtjahresreinigungsfläche von 645.680,29 m² (Vollreinigung: 276.252,44 m² / Sichtreinigung: 369.427,85 m²).
- Regelmäßiger Tausch (19 x pro Jahr) von Schmutzfangmatten (8 Stück in div. Größen).
- Zusätzliche Unterhaltsreinigung in den Räumlichkeiten der Polizei nach Bedarf auf Abruf: 3 Gewahrsamszellen (7,26 m²/ 7,00 m²/6,32 m²) ca. 1 x monatlich und 318,73 m² im 24-h-Bereich ca, 4 x jährlich.
- Entgegennahme und Verräumung von Sanitärberbrauchsmaterial (ca. 20 Stunden pro Jahr).
- Durchführung der 2 x jährlichen Glas-/ Rahmenreinigung mit einem lichten Rohbaumaß von 1.008,82 m².
Im Objekt: Behördenzentrum Idstein (Amtsgericht und Polizeistation), Gerichtstr. 1-3, 65510 Idstein in Zuständigkeit des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) - Niederlassung West in Wiesbaden.
Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Vertragsjahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen,
Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere
Jugendarbeitsschutzgesetz).
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben,
Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Eignung
- Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über
die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Unterhalts- und Glas-/Rahmenreinigung)
• Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche (Unterhaltsreinigung) bzw. des lichten Rohbaumaßes (Glas-/Rahmenreinigung))
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/
Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung
abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur
nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die
Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss eines Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung
vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]