Deutsche Bundesbank, Zentrale, Wartung Lüftungs- und Kälteanlagen in der Hauptkasse Referenznummer der Bekanntmachung: 22/0001034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Bundesbank, Zentrale, Wartung Lüftungs- und Kälteanlagen in der Hauptkasse
Wartung der Lüftungs- und Kälteanlagen in der Hauptkasse
Deutsche Bundesbank, Zentrale, Wilhelm-Epstein-Str. 14 60431 Frankfurt am Main
Wartung der Lüftungs- und Kälteanlagen in der Hauptkasse
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren (UVgO bzw. VGV)" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Registereintragungen (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer etc.)
- Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren (UVgO bzw. VGV)" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
2. Aktuelle Bescheinigung der Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für nachfolgend genannte Deckungssummen pro Vertragsjahr:
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit nachgewiesen werden. Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden (Kopie ausreichend).
1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren (UVgO bzw. VGV)" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Jahren.
- Angaben zu Arbeitskräften
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Sachkundenachweis für Hygienetätigkeiten gem. VDI 6022 Blatt 1
- Sachkundenachweis über ChemKlimaschutzV Kat. 1-4
- Unternehmenszertifizierung nach ISO 9001
- Gesellenbrief eines vor Ort tätigen und zuständigen Mitarbeiters
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
- Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Versicherungsschutz wie in Ziff. III 1.2 aufgeführt.
- Gesamtschuldn. Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
- Vertragssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt.
2.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
3.) Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
4.) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen spätestens bis 19.04.2022, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Danach eingehende Anfragen können aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden.
5.) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen.
6.) Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch die Vergabestelle nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Angebots.
7.) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
8). Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63RUQK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60431
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.bundesbank.de