Errichtung des Umrichterwerkes Thyrow Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49494
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung des Umrichterwerkes Thyrow
Errichtung der Umrichterwerkes Thyrow sowie ein 30-jähriger Servicevertrag mit einem Retrofit (Modernisierung) nach frühestens 10 Jahren
Das zentrale Umrichterwerk (zUrw) Thyrow wurde im Jahr 2004 mit 6 Umrichterblöcken in Betrieb genommen und 2007 um 2 weitere Umrichterblöcke erweitert. Umrichter 6 wurde 2014 dauerhaft stillgelegt.
Im Rahmen des Projektes „zUrw Thyrow, Ersatzneubau“ soll die Anlage zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit im 110-kV-Bahnstromleitungsnetz der DB Energie standortgleich durch ein Urw nach Stand der Technik ersetzt werden. Die Ausschreibung des Los 3 beinhaltet die Errichtung des zentralen Umrichterwerkes und der Bahnstromleitungsanbindung. Der Auftragnehmer (AN) plant und realisiert die hier beschrieben Maßnahmen als Gesamtpaket.
Die Anbindung an das 110-kV/50-Hz-Netz erfolgt hierbei wie im Bestand durch die E.ON Netz GmbH (E.DIS).
Das zUrw Thyrow liegt im Bundesland Brandenburg im Landkreis Teltow-Fläming in der Gemeinde Trebbin und ist der nächstgelegenen Strecke 6132 Berlin-Südkreuz – Halle (Saale) bei km 30,2 (links) zugeordnet. Diese liegt jedoch ca. 3,3 km entfernt. Die Anlage befindet sich in direkter Nähe zu einem 110-kV-Umspannwerk der E.DIS, einem 220-/380-kV-Umspannwerk der 50Hz-Transmission GmbH und zu einem Gasturbinenkraftwerk der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG).
Das zUrw Thyrow liegt im Netzbereich der Energieversorgung Ost, Betriebsbereich Ost. Die nächstgelegenen Schaltanlagen im BL-Netz der DB Energie sind das Uw Neuhof in Richtung Süden und des Uw Genshagener Heide im Norden am Berliner Außenring.
Nachfolgende Bestandteile sind in der Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Probebetrieb enthalten:
110-kV-Schaltanlage 50 Hz und 16,7 Hz, Eigenbedarfsanlagen, Schutz-, Leit- und Sekundärtechnik, Umrichter, Hoch- und Tiefbau, Stahlbau und Fundamente, Telekommunikations-Infrastruktur.
Mit dem Errichter des Umrichterwerkes Thyrow wird nach erfolgreichem Probebetrieb ein Servicevertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Der Servicevertrag beinhaltet insbesondere auch nach frühestens 10 Jahren Modernisierungs-Maßnahmen (Retrofit) zum Erhalt der umrichternahen Steuer- und Regeltechnik sowie Personalschulungen über die Gesamtlaufzeit des Vertrages.
Folgende ausgewählte Termine sind durch den Auftragnehmer einzuhalten:
Fertigstellung Ausführungsplanung Bau vom AN planprüffähig: 15.09.2022,
Baubeginn vor Ort Bau- Baufeldfreimachung BL Überspannung: 15.11.2022,
Fertigstellung Ausführungsplanung ELT vom AN planprüffähig /plangeprüft: 31.03.2023,
Fertigstellung Hoch/ Betriebsgebäude: 02.05.2023,
HDF 110 kV 50 Hz- Schaltanlage und 110kV 16,7 Hz-Anlage: 30.08.2024,
HdF Umrichter: 15.11.2024,
Beginn Probebetrieb: 04.03.2025,
Ende Probebetrieb und vertragsrechtliche Abnahme: 29.04.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung des Umrichterwerkes Thyrow
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Vergabe liegt für einen Grundstückteil noch kein Eigentumsrecht. Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn das Eigentumsrecht am Grundstück Flur 3 Flst. 63-3 Märkisch-Wilmersdorf zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt. Wenn nicht, kann dies zur Aufhebung des Verfahrens führen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.