Bauüberwachungsleistungen ESTW Mönchehof Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57892
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen ESTW Mönchehof
Mit dem Projekt „Neubau ESTW-A Mönchehof“ wird der Ersatz des abgängigen Stellwerks Mönchehof (MCL84) auf der Strecke 2550 (Aachen Hbf – Kassel Hbf) durch ein ESTW-A, welches an das ESTW-UZ Warburg angebunden wird, realisiert. Das vorhandene H/V Signalsystem wird im Zuge der Umbaumaßnahmen in ein Kombinationssignalsystem (KS–Signale) mit LED-Technik umgebaut. Alle Hauptgleise im Bahnhof werden mit Ausfahrsignalen in beiden Richtungen und die entsprechenden Fahrstraßen in das Regel- bzw. Gegengleis ausgestattet.
Einhergehend mit dieser Maßnahme erfolgen korrespondierende Maßnahmen im Bereich der Elektrischen Energieanlagen, Oberleitung, Tk-Technik, Hochbau sowie am BÜ der K33.
LOS 1 BÜW gemäß VV BAU-STE (LST)
Mönchehof
Mit dem Projekt „Neubau ESTW-A Mönchehof“ wird der Ersatz des abgängigen Stellwerks Mönchehof (MCL84) auf der Strecke 2550 (Aachen Hbf – Kassel Hbf) durch ein ESTW-A, welches an das ESTW-UZ Warburg angebunden wird, realisiert. Das vorhandene H/V Signalsystem wird im Zuge der Umbaumaßnahmen in ein Kombinationssignalsystem (KS–Signale) mit LED-Technik umgebaut. Alle Hauptgleise im Bahnhof werden mit Ausfahrsignalen in beiden Richtungen und die entsprechenden Fahrstraßen in das Regel- bzw. Gegengleis ausgestattet.
Einhergehend mit dieser Maßnahme erfolgen korrespondierende Maßnahmen im Bereich der Elektrischen Energieanlagen, Oberleitung, Tk-Technik, Hochbau sowie am BÜ der K33.
LOS 2 BÜW gemäß VVBau
Mit dem Projekt „Neubau ESTW-A Mönchehof“ wird der Ersatz des abgängigen Stellwerks Mönchehof (MCL84) auf der Strecke 2550 (Aachen Hbf – Kassel Hbf) durch ein ESTW-A, welches an das ESTW-UZ Warburg angebunden wird, realisiert. Das vorhandene H/V Signalsystem wird im Zuge der Umbaumaßnahmen in ein Kombinationssignalsystem (KS–Signale) mit LED-Technik umgebaut. Alle Hauptgleise im Bahnhof werden mit Ausfahrsignalen in beiden Richtungen und die entsprechenden Fahrstraßen in das Regel- bzw. Gegengleis ausgestattet.
Einhergehend mit dieser Maßnahme erfolgen korrespondierende Maßnahmen im Bereich der Elektrischen Energieanlagen, Oberleitung, Tk-Technik, Hochbau sowie am BÜ der K33.
LOS 3 BÜW gemäß VV Bau STE (OLA/50Hz)
Mit dem Projekt „Neubau ESTW-A Mönchehof“ wird der Ersatz des abgängigen Stellwerks Mönchehof (MCL84) auf der Strecke 2550 (Aachen Hbf – Kassel Hbf) durch ein ESTW-A, welches an das ESTW-UZ Warburg angebunden wird, realisiert. Das vorhandene H/V Signalsystem wird im Zuge der Umbaumaßnahmen in ein Kombinationssignalsystem (KS–Signale) mit LED-Technik umgebaut. Alle Hauptgleise im Bahnhof werden mit Ausfahrsignalen in beiden Richtungen und die entsprechenden Fahrstraßen in das Regel- bzw. Gegengleis ausgestattet.
Einhergehend mit dieser Maßnahme erfolgen korrespondierende Maßnahmen im Bereich der Elektrischen Energieanlagen, Oberleitung, Tk-Technik, Hochbau sowie am BÜ der K33.
LOS 4 ÖBÜ (Umwelt)
Mit dem Projekt „Neubau ESTW-A Mönchehof“ wird der Ersatz des abgängigen Stellwerks Mönchehof (MCL84) auf der Strecke 2550 (Aachen Hbf – Kassel Hbf) durch ein ESTW-A, welches an das ESTW-UZ Warburg angebunden wird, realisiert. Das vorhandene H/V Signalsystem wird im Zuge der Umbaumaßnahmen in ein Kombinationssignalsystem (KS–Signale) mit LED-Technik umgebaut. Alle Hauptgleise im Bahnhof werden mit Ausfahrsignalen in beiden Richtungen und die entsprechenden Fahrstraßen in das Regel- bzw. Gegengleis ausgestattet.
Einhergehend mit dieser Maßnahme erfolgen korrespondierende Maßnahmen im Bereich der Elektrischen Energieanlagen, Oberleitung, Tk-Technik, Hochbau sowie am BÜ der K33.
LOS 5 SIGEKO
Mit dem Projekt „Neubau ESTW-A Mönchehof“ wird der Ersatz des abgängigen Stellwerks Mönchehof (MCL84) auf der Strecke 2550 (Aachen Hbf – Kassel Hbf) durch ein ESTW-A, welches an das ESTW-UZ Warburg angebunden wird, realisiert. Das vorhandene H/V Signalsystem wird im Zuge der Umbaumaßnahmen in ein Kombinationssignalsystem (KS–Signale) mit LED-Technik umgebaut. Alle Hauptgleise im Bahnhof werden mit Ausfahrsignalen in beiden Richtungen und die entsprechenden Fahrstraßen in das Regel- bzw. Gegengleis ausgestattet.
Einhergehend mit dieser Maßnahme erfolgen korrespondierende Maßnahmen im Bereich der Elektrischen Energieanlagen, Oberleitung, Tk-Technik, Hochbau sowie am BÜ der K33.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
1.) Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis min. 1 persönlichen Referenz des leitenden Personals zur gewerkeübergreifenden Durchführung einer ESTW-Maßnahme mit bau- und ausrüstungstechnischen Anteilen als leitender Bauüberwacher mit Nennung Ansprechpartner beim AG incl. Telefonnummern
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen mit Angabe von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte /ausgeführte Leistungsphase, Bauvolumen
Bitte verwenden Sie die Datei 22FEI57892_Teilnahmeantrag, diese liege den Angebotsunterlagen bei
Sicherheiten gemäß Vertragsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerbergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Fa. Intermetric Gesellschaft für Ingenieurmessung u.raumbez.Infomationssyst.mbH; Vermessungsleistung
BÜ20 (Lph 3)
2. Fa. IBH‐Ingenieurbüro Herzbruch GmbH; Vermessung Gelände für Neubau Modulgebäude + Betonschalthäuser
und Aufnahme der Querprofile (Lph 3)
3. Fa. Arge E+B GmbH Halle/Nürnberg; Planungsleistung Elektrotechnik Stromversorgung (Lph 3)
4. Fa. SIGNON Deutschland GmbH; Planungsleistung für Oberleitungsanlage (Lph 3)
5. Fa. Beucon GmbH; Planungsleistung Gebäudeplanung (Lph 3)
6. Fa. Jung‐Vierling.ING; Erstellung Brandschutzkonzept für Modulgebäude
7. Planungsbüro Dr. Huck ; Erstellung umwelttechnisches Gutachten (Lph 3+4)
8. Fa. Müller Ingenieurplan GmbH; Planungsleistungen zum Bau zweier Stahl‐Signalausleger (Lph 3)
9. Fa. IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH; Erstellung des geotechnische Gutachten (Lph 3+4)
10. Fa. Möhler + Partner Ingenieure AG, Erstellung des schall‐ und erschütterungstechnische Gutachten (Lph 3+4)
11. Fa. INeTEC GmbH, Planungsleistungen für Telekommunikationstechnik (Lph 3+6+7)
12. Fa. GTU Mobility GmbH & Co. KG; , Planungsleistungen für LST, Bahnübergang und Kabeltiefbau (Lph 3 ‐ 7)
13. Fa. PLABIS INGENIEURGESELLSCHAFTmbH & Co.KG; Erstellung Ausschreibungsunterlagen Elektrotechnik, 50 Hz
(Lph 6+7)
14. Fa. WSP Infrastructure Engineering GmbH; Erstellung Ausschreibungsunterlagen Oberleitungsanlage (Lph 6+7)
15. Fa. IBA Ingenieurbüro für Ausrüstungstechnik GmbH; BVB‐Leistung (Lph 3 ‐ 8)
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.