Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40910
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm
(Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm(Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wals
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berchtesgaden
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm
(Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wals
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
03-05 - Durch die ARGE KT BGL wurden die Einführungen aus dem Kabeltrog plangemäß bzw. nach Vorgabe ausgeführt. Im Zuge der Durchführung
der Kabelarbeiten wurde seitens AG festgelegt, dass die Einführungen anders ausgeführt werden sollten. Es wurde daher im Bereich der
Mehrlängenschränke ein Kabeltrog als Bypass und von diesem eine Einführung in den Mehrlängenschrank errichtet.
Es handelt sich um die gleichartigen Leistungen, wie sie bereits beim AN (im Wettbewerb) beauftragt wurden. Bei einer erneuten Vergabe
an einen anderen AN würden zusätzliche Allgemeinkosten (z.B. Baustelleneinrichtung, technische Bearbeitung, etc.) anfallen. Zudem würden
zusätzliche Schnittstellen und damit zusätzliche Koordinationsleistungen erforderlich werden und Erschwernisse bei der Leistungserbringung
mehrerer Firmen auf engem Raum und beschränkten Gleiskapazitäten innerhalb der vorgesehenen Sperrpausen auftreten. Zudem werden
Fragen zur Gewährleistung aufgeworfen.