Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Zusätzliche Bauleistungen im Bereich AWANST Zeischa
Durch operative und betriebliche Abstimmungen zu Baufeld- und Technikschnittstellen sowie Bestandssituation wurden bauliche
Zusatzmaßnahmen erforderlich wie die Errichtung der Zufahrt Baustraße über Stabau-Gelände inkl. ökolog. Maßnahmen,
Änderung der örtlichen und kabeltechnischen Anbindung der AWANST, Umsetzung des KS 3205 auf geg. Gleisseite, Einbau
zusätzl. KS direkt am BSH, Änderung Fundamentgründung durch BSH Baukörper inkl. Erdungsanpassungen
OSE Kabelkanalertüchtigung km 125,550 -126,600
Der im Aussenbogen befindliche Bestandskabelkanal ist tlw. abgängig in einem engen Grundstücksgrenzenbereich und für die
planmäßige Aufnahme des OSE Kabels Mast 125-21, Signal R und 125-23 funktional zu richten ggf. bereichsweise zu erneuern.
LWL Kabelkanalsicherung Verbindungskurve BEW - BEB
Auf Grund der örtlich kritischen Kabelkanal- und Bahnkörpersituation im Aussenbogen ist die bereichsweise Errichtung einer
Kabelkanalsicherung km 0,680 bis 0,945 mittels Trägerstücken HEA 120 und Schotterhalteplatten inkl. Austausch des
Bestandskabelkanals BKK I in BKK II erforderlich für die zusätzliche Aufnahme und weitere Trassenbelegung des mit
besonderem Lage- und Schutzanspruch einzubauenden LWL Kabels. Entsprechende kampfmitteltechnische
Begleitmaßnahmensind hier mit einhergehend zu realisieren.
Verlegung von starken LST-Kombikabeln und TK-Streckenkabel mit zusätzl. Muffenbausätzen
Auf Grund LV Abweichung durch im PT 1 ausgewiesener Verlegung von LST Kombikabeln sind aus technischen Gründen
zusätzliche Leistungen wie umtrommeln und verlegen der starken Kombikabel mit Durchmesser von 46mm auf eine technologisch
machbare Verlegelänge 500 m sowie die dazugehörigen Nebenleistungen und einhergehender Installation zusätzlicher
Muffenbausätze gleiches auch für TK Streckenkabel im Kabelkanal notwendig.
Alle genannten Leistungen sind zwingend zur Erstellung einer Inbetriebnahmfähigen Anlage erforderlich und können sowohl
aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur
termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bausausführung zwingend durch das ausführende
Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2
Gültig ab: 01.05.2020
Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch
ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.