7200073810-ACD und Telefonvermittlung für MS Teams Referenznummer der Bekanntmachung: 7200073810
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
7200073810-ACD und Telefonvermittlung für MS Teams
Lizenzen und Dienstleistungen zur Einführung und Betrieb einer ACD und Telefonvermittlungslösung auf Basis von MS Teams
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Bereitstellung von Lizenzen, die Implementierung, Pflege und Wartung der Telefonvermittlungslösung sowie deren Support gemäß den Anforderungen der A05_GIZ-ACD_Leistungsbeschreibung auf Grundlage eines Werkvertrages. Weiterhin sind Schulungsleistungen sowie mittels Einzelabruf beauftragte sonstige Dienstleistungen zu erbringen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 36 Monaten und verlängert sich maximal zwei Mal um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Sollte sich die Folgebeschaffung beziehungsweise die Produktivsetzung des Folgesystems verzögern, können die Vertragsparteien die Laufzeit des Vertrages durch Vereinbarung um max. 12 Monate verlängern.
Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge eingehen, werden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der Eignungskriterien, siehe dort.
In zeitlicher Hinsicht beträgt die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 36 Monate und verlängert sich maximal zwei Mal um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Sollte sich die Folgebeschaffung beziehungsweise die Produktivsetzung des Folgesystems verzögern, können die Vertragsparteien die Laufzeit dieses Vertrages durch Vereinbarung max. um weitere 12 Monate verlängern.
Die ausgeschriebene Leistung ist zu 100% als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Leistungspflichten entstehen demnach erst nach einem gesonderten Einzelabruf. Unmittelbar nach der Zuschlagserteilung werden zunächst nur die User-Lizenzen beauftragt, die für die Durchführung der Einführungs- und Pilotphase erforderlich sind (vgl. A05_GIZ_ACD_Leistungsbeschreibung). Nach der Gesamtabnahme (Phasen 5-7) erfolgt der Abruf weiterer User-Lizenzen nach Bedarf. Hinsichtlich der Details wird ergänzend auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 48 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.
HRA/HRB-Nummer (Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszugs vor der Zuschlagserteilung nur vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll).
1. Netto-Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021. Der Mindestjahresumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
2. Netto-Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung der Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021. Der Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung muss [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
1. Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto
2. Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung: [Betrag gelöscht] EUR netto
1. Anzahl qualifizierter Contact-Center-System-Spezialisten: Das Bewerberunternehmen / die Bewerbergemeinschaft muss insgesamt über mindestens 3 qualifizierte Contact-Center System-Spezialisten verfügen. "Qualifizierter Contact-Center System-Spezialist" im Sinne dieses Wettbewerbs ist eine Person, die über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Konzeption, der Durchführung und dem Nachweis von erfolgreich durchgeführten Contact Center Vorhaben mit der geplanten Lösung verfügt.
2. Referenzprojekte: Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften drei oder mehr Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen, um berücksichtigungsfähig zu sein:
1. Das Referenzprojekt endete nach dem 01.06.2021 oder dauert noch an und befindet sich bereits im Live-Betrieb.
2. Das Referenzprojekt hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten. Diese Mindestlaufzeit bezieht sich auf den Vertrag insgesamt und nicht auf dessen einzelne Abschnitte (z.B. Einführung, Produktivsetzung, Pflege).
3. Gegenstand des Referenzprojektes war die Implementierung und Pflege einer Contact-Center-Lösung für mindestens 25 User.
Erfüllt ein Referenzprojekt eine oder mehrere der vorgenannten Anforderungen nicht, ist dieses nicht berücksichtigungsfähig, d.h. wird dieses mit 0 Punkten bewertet. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen 1-3 erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen. Jedes eingereichte Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:
1. Das Referenzprojekt basiert auf einer MS Teams Integration (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
2. Das Referenzprojekt umfasst eine Contact-Center-Lösung mit Vermittlungsfunktion (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
3. Das Referenzprojekt ist als Cloud-Lösung realisiert (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
Die erzielten Punktwerte werden addiert, d. h. die Maximalpunktzahl 15 stellt die Summe der Punktwerte je Referenzprojekt dar (Idealerfüllung) dar. Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden.
3. Sprachkenntnisse: Die Bewerber-/Bietergemeinschaften bestätigen, dass sie insgesamt dazu in der Lage sind, den Auftrag und sämtliche dazugehörenden Leistungen in deutscher Sprache nach dem Referenzniveau mindestens C1 nach GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) oder vergleichbar zu erbringen. (http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachkenntnisse.php)
1. Das Bewerberunternehmen / die Bewerbergemeinschaft muss insgesamt über mindestens 3 qualifizierte Contact-Center System-Spezialisten verfügen."Qualifizierter Contact-Center System-Spezialist" im Sinne dieses Wettbewerbs ist eine Person, die über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Konzeption, der Durchführung und dem Nachweis von erfolgreich durchgeführten Contact Center Vorhaben mit der geplanten Lösung verfügt.
2. Ein Bewerber muss mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen, das alle nachfolgenden Anforderungen 1-3 erfüllt. Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen, um berücksichtigungsfähig zu sein:
1. Das Referenzprojekt endete nach dem 01.06.2021 oder dauert noch an und befindet sich bereits im Live-Betrieb.
2. Das Referenzprojekt hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten. Diese Mindestlaufzeit bezieht sich auf den Vertrag insgesamt und nicht auf dessen einzelne Abschnitte (z.B. Einführung, Produktivsetzung, Pflege).
3. Gegenstand des Referenzprojektes war die Implementierung und Pflege einer Contact-Center-Lösung für mindestens 25 User.
Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweist, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
3. Die Bewerber-/Bietergemeinschaften bestätigen, dass sie insgesamt dazu in der Lage sind, den Auftrag und sämtliche dazugehörenden Leistungen in deutscher Sprache nach dem Referenzniveau mindestens C1 nach GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) oder vergleichbar zu erbringen. (http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachkenntnisse.php)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Implementierung des Systems und Integration in die bestehende IT-Infrastruktur ist erheblich und erfordert hohe Aufwände seitens der GIZ. Auch bedürfen die Inbetriebnahme und die Nutzung der Software einer Ausbildung der Mitarbeiter*innen. Eine kürzere Vertragslaufzeit wäre deshalb gemessen an dem Implementierungsaufwand und den preislichen Vorteilen, die sich durch diese Vertragsoption ergeben, nicht wirtschaftlich. Die Vertragslaufzeit wurde deshalb auf maximal 5 Jahre ausgelegt. Sollte sich die Folgebeschaffung beziehungsweise die Produktivsetzung des Folgesystems verzögern, können die Vertragsparteien die Laufzeit dieses Vertrages durch Vereinbarung nochmals um max. 12 Monate verlängern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
2. Informationen, wie Sie an dem vorliegenden Vergabeverfahren über die eVergabeplattform teilnehmen und Ihren Teilnahmeantrag und Ihre Angebote elektronisch einreichen können, finden Sie in dem Dokument "Leitfaden zur elektronischen Beteiligung an Ausschreibungen der GIZ", welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Zur Erstellung des Angebots bzw. Teilnahmeanträge sind die von der GIZ in elektronischer Form zur Verfügung gestellten ausfüllbaren Vorlagen (Word, Excel) zwingend zu verwenden.
4. Die elektronische Abgabe der Angebote- und Teilnahmeanträge erfolgt in Textform über den GIZ-Vergabemarktplatz unter https://ausschreibungen.giz.de.
5. Falls Sie noch nicht registriert sind: Registrieren Sie sich unter https://ausschreibungen.giz.de (Hinweis: Sie werden für die Registrierung weitergeleitet zu https://www.dtvp.de. Die Wahl des kostenlosen BASIC-Modells ist ausreichend).
6. Mit dem Teilnahmeantrag ist kein Angebot abzugeben. Angebote, die mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden, bleiben unberücksichtigt.
7. Aus der Rahmenvereinbarung kann insgesamt höchstens ein Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] Euro (netto) über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert).
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDPR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.