Unterhaltsreinigung und sonstige Leistungen bei fünf Objekten in Korbach Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0069
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung und sonstige Leistungen bei fünf Objekten in Korbach
Unterhaltsreingung und sonstige Leistungen bei fünf Objekten in Korbach
5 Objekte in Korbach (siehe § 1 des GM-Vertrags)
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Nord von insgesamt ca. 839.986 m² Jahresvollreinigungsfläche und ca. 730.469 m² Jahressichtreinigungsfläche (insgesamt ca. 1.570.454 m²) in folgenden fünf Objekten in Korbach:
- Finanzamt Korbach-Frankenberg, Medebacher Landstraße 29, 34497 Korbach
- Behördenhaus Korbach, Auf Lülingskreuz 60, 34497 Korbach
- Bewährungshilfe Landgericht Kassel, Außenstelle Korbach, Hagenstraße 2a,
34497 Korbach
- Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach
- Amtsgericht Korbach, Nordwall 3, 34497 Korbach
Zum weiteren Leistungsumfang gehört die Durchführung der Vertretungsreinigung in insgesamt 2 Revieren (Nr. 5 und Nr. 6) im Finanzamt Korbach. Die geschätzen Vertretungstage für Revier Nr. 5 belaufen sich auf 45 Tage (Grundfläche Vollreinigung ca. 738 m² /Sichtreinigung ca. 452 m²) und für Revier Nr. 6 auf 45 Tage (Grundfläche Vollreinigung ca. 661 m² /Sichtreinigung 511 m²) und die Durchführung von Sonderrenigungen (Innen- und Unterhaltsrenigungen).
Optionale Sonderreinigungen ( Lampen- Gardinen- und Polsterreinigungen) sind auf Abruf in allen Objekten durchzuführen.
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren geschlossen. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbes. Jugendarbeitsschutzgesetz
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung ( Unterhaltsreinigung)
- Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche)
- Empfänger (öffentliche und /oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitpunkt
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebendenen Auftrag entspricht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein. Dem Angebot ist eine Erklärung bezüglich Nichtvorliegens einer Vergabesperre beizufügen.
Es wird daraufhingewiesen, dass sich der AN mit Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem AG zu ermöglichen alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf nur Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hess. Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]