Wartungs- und Pflegeleistungen für bestehende Portal Site Management Nutzungsrechte Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs- und Pflegeleistungen für bestehende Portal Site Management Nutzungsrechte
Beschaffung von Wartungs- und Pflegeleistungen für bestehende Portal Site Management Nutzungsrechte
Die zu erbringenden Leistungen sind Remote zu erbingen.
Das Land Hessen hat beginnend im Jahre 2000 landesweit die Nutzung der Standard-
Software der Firma SAP SE für verschiedene Fachaufgaben im Rahmen der "Neuen
Verwaltungssteuerung" (NVS) eingeführt. So werden heute sehr erfolgreich das Rechnungs- und das Personalwesen, die landesweite Beschaffung, die Fördermittelbearbeitung sowie das damit verbundene Berichtswesen mit dieser Software abgebildet. Die dazu auf Basis von SAP-Software erstellte technische Anwendungslandschaft nimmt kontinuierlich an Umfang und Komplexität zu. Hierdurch werden zusätzliche Funktionalitäten ausgeprägt und weitere Prozesse DV-technisch unterstützt.
So wird für die Erstellung und den Betrieb des Mitarbeiterportals derzeit die Software
SAP Portal Site Mangement by OpenText eingesetzt. Die dafür erforderlichen Nutzungsrechte wurden bereits vor einigen Jahren erworben. Der dazugehörige Wartung und Pflege durch die Fa. SAP soll stillgelegt werden und ein Wartungs- und Pflegevertrag in gleichem Umfang neu geschlossen werden. Die Wartung und Pfelge soll für die bestehenden Nutzungsrechte in Höhe von 50 Blöcken a 2.000 User erbracht werden.
Die zu beschaffenden Wartungs- und Pflegeleistungen müssen als OpenText Prime Protect Support durch den Hersteller der Software Portal-Site-Management, die Fa. OpenText, erfolgen. Da diese Wartung und Pflege nicht nur durch den Hersteller angeboten werden kann, sind insbeondere auch Partner der Fa. OpenText aufgerufen sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen.
Im Rahmen des OpenText Prime Protect Supports sind die folgenden Leistungen zu
liefern:
- Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände (Patch, Update, Upgrade, Release/Version)
- Hotline
Folgende Pflegeleistungen sind - zur Abgrenzung - nicht über diese Ausschreibung
anzubieten:
- Einsätze vor Ort
- Beratung und Unterstützung in Zusammenhang mit, vom oder für den Auftraggeber
entwickleter oder veränderter Software oder im Zusammenhang mit spezifischen
Projektkomponenten
- Aufwand für Fehlerklassifizierung, Fehlersuche und Fehlerbehebung im Zusammenhang
mit Schnittstellen zur Hardware und der Software anderer Hersteller, sofern der entsprechende Fehler nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde
- Installaton von Softwareverbesserungsprogrammen
- Konfiguration von neuen Anwendungsszenarien
Die zu überlassenden Programmstände sind durch Bereitstellung im Internet zum
Download zu liefern. Der Hotline Service erfolgt zu den folgenden Servicezeiten: an Arbeitstagen Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale enthalten.
Der Auftraggeber wird nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Einrichtung eines
Remote Access zu seinen Systemen nach den technischen Vorgaben des Auftraggebers
ermöglichen bzw. bereitstellen.
Wartung und Pflege zum sogenannten Portal Site Manager, der im Produkt SAP Portal Site Management enthalten ist, soll im Rahmen dieser Beschaffung nicht erworben werden.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrags
mit einer Mindestvertragsdauer von 3 Jahren und einer zweimaligen automatischen
Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr bis zu maximal 5 Jahren.
Die HZD führt als zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen
dieses Vergabeverfahren für das Hessische Ministerium der Finanzen durch.
Nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens 3 Monate zum Vertragsjahresende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 60 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Leistungen in der am Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt geltenden Fassung werden nur aus technischen Gründen mit veröffentlicht, werden aber nicht Vertragsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer
Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens
und die Zahl seiner Führungskräfte im relevanten Bereich* in den letzten drei
Jahren ersichtlich ist.
*Relevanter Bereich: Wartung und Pflege für Web Site Management der Fa. OpenText
(Datei "Eigenerklaerung_Beschaeftigte_2022-24" auf der Vergabeplattform).
In der Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich
anzugeben.
Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 20. Juli
2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf
hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG) die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter,
Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die
Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Diese Erklärung nach dem HVTG wird als zusätzliche Bedingung (Anforderungen) an
die Ausführung des Auftrags i.S.v. § 128 Abs. 2 GWB Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne
Unterschrift rechtsgültig.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.
Mit dem Angebot sind einzureichen: Die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB").
Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den
Preis (= Zuschlagskriterium zu 100%). Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme
(brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt_2022-24) ergibt.
Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los
über den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.