Wartungs- und Pflegeleistungen für bestehende Portal Site Management Nutzungsrechte Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0024

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17fd45f42db-63a46261a7ec3607
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartungs- und Pflegeleistungen für bestehende Portal Site Management Nutzungsrechte

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0024
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von Wartungs- und Pflegeleistungen für bestehende Portal Site Management Nutzungsrechte

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Die zu erbringenden Leistungen sind Remote zu erbingen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Hessen hat beginnend im Jahre 2000 landesweit die Nutzung der Standard-

Software der Firma SAP SE für verschiedene Fachaufgaben im Rahmen der "Neuen

Verwaltungssteuerung" (NVS) eingeführt. So werden heute sehr erfolgreich das Rechnungs- und das Personalwesen, die landesweite Beschaffung, die Fördermittelbearbeitung sowie das damit verbundene Berichtswesen mit dieser Software abgebildet. Die dazu auf Basis von SAP-Software erstellte technische Anwendungslandschaft nimmt kontinuierlich an Umfang und Komplexität zu. Hierdurch werden zusätzliche Funktionalitäten ausgeprägt und weitere Prozesse DV-technisch unterstützt.

So wird für die Erstellung und den Betrieb des Mitarbeiterportals derzeit die Software

SAP Portal Site Mangement by OpenText eingesetzt. Die dafür erforderlichen Nutzungsrechte wurden bereits vor einigen Jahren erworben. Der dazugehörige Wartung und Pflege durch die Fa. SAP soll stillgelegt werden und ein Wartungs- und Pflegevertrag in gleichem Umfang neu geschlossen werden. Die Wartung und Pfelge soll für die bestehenden Nutzungsrechte in Höhe von 50 Blöcken a 2.000 User erbracht werden.

Die zu beschaffenden Wartungs- und Pflegeleistungen müssen als OpenText Prime Protect Support durch den Hersteller der Software Portal-Site-Management, die Fa. OpenText, erfolgen. Da diese Wartung und Pflege nicht nur durch den Hersteller angeboten werden kann, sind insbeondere auch Partner der Fa. OpenText aufgerufen sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen.

Im Rahmen des OpenText Prime Protect Supports sind die folgenden Leistungen zu

liefern:

- Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände (Patch, Update, Upgrade, Release/Version)

- Hotline

Folgende Pflegeleistungen sind - zur Abgrenzung - nicht über diese Ausschreibung

anzubieten:

- Einsätze vor Ort

- Beratung und Unterstützung in Zusammenhang mit, vom oder für den Auftraggeber

entwickleter oder veränderter Software oder im Zusammenhang mit spezifischen

Projektkomponenten

- Aufwand für Fehlerklassifizierung, Fehlersuche und Fehlerbehebung im Zusammenhang

mit Schnittstellen zur Hardware und der Software anderer Hersteller, sofern der entsprechende Fehler nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde

- Installaton von Softwareverbesserungsprogrammen

- Konfiguration von neuen Anwendungsszenarien

Die zu überlassenden Programmstände sind durch Bereitstellung im Internet zum

Download zu liefern. Der Hotline Service erfolgt zu den folgenden Servicezeiten: an Arbeitstagen Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale enthalten.

Der Auftraggeber wird nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Einrichtung eines

Remote Access zu seinen Systemen nach den technischen Vorgaben des Auftraggebers

ermöglichen bzw. bereitstellen.

Wartung und Pflege zum sogenannten Portal Site Manager, der im Produkt SAP Portal Site Management enthalten ist, soll im Rahmen dieser Beschaffung nicht erworben werden.

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrags

mit einer Mindestvertragsdauer von 3 Jahren und einer zweimaligen automatischen

Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr bis zu maximal 5 Jahren.

Die HZD führt als zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen

dieses Vergabeverfahren für das Hessische Ministerium der Finanzen durch.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/06/2022
Ende: 07/06/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens 3 Monate zum Vertragsjahresende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 60 Monaten nach Zuschlagserteilung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Leistungen in der am Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt geltenden Fassung werden nur aus technischen Gründen mit veröffentlicht, werden aber nicht Vertragsbestandteil.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer

Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens

und die Zahl seiner Führungskräfte im relevanten Bereich* in den letzten drei

Jahren ersichtlich ist.

*Relevanter Bereich: Wartung und Pflege für Web Site Management der Fa. OpenText

(Datei "Eigenerklaerung_Beschaeftigte_2022-24" auf der Vergabeplattform).

In der Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich

anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 20. Juli

2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf

hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG) die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").

Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter,

Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die

Leistungen im EU-Ausland erbringen.

Diese Erklärung nach dem HVTG wird als zusätzliche Bedingung (Anforderungen) an

die Ausführung des Auftrags i.S.v. § 128 Abs. 2 GWB Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne

Unterschrift rechtsgültig.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/05/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.

Mit dem Angebot sind einzureichen: Die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB").

Wirtschaftlichkeitsprüfung:

Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den

Preis (= Zuschlagskriterium zu 100%). Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme

(brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt_2022-24) ergibt.

Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los

über den Zuschlag.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2022

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