FTTB-Ausbau Stadt Wanfried - Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: BNG-2022-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-nordhessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-nordhessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
FTTB-Ausbau Stadt Wanfried - Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes
Die Breitband Nordhessen GmbH beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer (TKU) mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen.
Mit dieser Ausschreibung soll die erforderliche Leistung für den Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabit-Breitbandinfrastruktur sowie die Erbringung der breitbandigen Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Projektgebietes vergeben werden.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der maßgebliche EU-Schwellenwert unterschritten wird. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie weitere vergaberechtliche Vorschriften des förmlichen (EU-) Vergaberechts sind daher nicht unmittelbar anwendbar; die Vergabekammer ist aufgrund der Unterschreitung des maßgeblichen EU-Schwellenwerts folglich nicht zuständig.
Gleichwohl wird ein transparentes, wettbewerbliches Verfahren in Anlehnung an die Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung durchgeführt. Daher erfolgt freiwillig auch eine Bekanntmachung des Verfahrens im EU-Amtsblatt (TED).
Werra-Meißner-Kreis, Stadt Wanfried
Die Breitband Nordhessen GmbH beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer (TKU) mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen.
Mit dieser Ausschreibung soll die erforderliche Leistung für den Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabit-Breitbandinfrastruktur sowie die Erbringung der breitbandigen Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Projektgebietes vergeben werden.
Der Konzessionsnehmer hat die zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen.
Zu diesem Zweck plant der Konzessionsgeber eine passive Breitbandinfrastruktur auf Basis des sog. Betreibermodells zu errichten.
Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt.
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die das passive Gigabit-Breitbandnetz pachten und betreiben. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV durchgeführt.
Die Durchführung des Projekts im Ganzen und somit auch der Abschluss des Betreiber- und Pachtvertrags stehen unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierbarkeit der Errichtung der passiven Infrastrukturen gesichert sein wird und die Vergabeverfahren zur Beauftragung der erforderlichen Leistungen für Planung und Bau des Breitbandnetzes erfolgreich abgeschlossen sowie die notwendige passive Infrastruktur dann auch tatsächlich errichtet wird.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der maßgebliche EU-Schwellenwert unterschritten wird. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie weitere vergaberechtliche Vorschriften des förmlichen (EU-) Vergaberechts sind daher nicht unmittelbar anwendbar; die Vergabekammer ist aufgrund der Unterschreitung des maßgeblichen EU-Schwellenwerts folglich nicht zuständig.
Gleichwohl wird ein transparentes, wettbewerbliches Verfahren in Anlehnung an die Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung durchgeführt. Daher erfolgt freiwillig auch eine Bekanntmachung des Verfahrens im EU-Amtsblatt (TED).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Schriftform gekündigt wird.
Alle ausführlichen Informationen, Eignungskriterien, Wertungskriterien sowie die mit Angebot einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Übersicht der mit dem (Erst-)Angebot einzureichenden Unterlagen:
Betreffend die Eignung:
- Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Sofern relevant: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderweitiger Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung
- Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG (a.F.) / § 5 TKG (n.F.)
- Sofern relevant: Bietergemeinschaftserklärung/Erklärung aller Bietergemeinschaftspartner gemäß den Vorgaben in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Sofern relevant: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Vorgaben in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Sofern relevant: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Vorgaben in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Kopie der Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021 bzw.- soweit 2021 noch nicht vorliegt 2018, 2019, 2020)
- Kopie der Haftlichtversicherungspolice mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 € (zweifachmaximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden und 3.000.000,00 € (zweifachmaximiert je Versicherungsjahr) für Sachschäden bzw. Bestätigung eines Versicherers, dass im Zuschlagsfalle die entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Inhaltliches Angebot:
- Formblatt "Angebot" (Anlage 7)
- Technisch-wirtschaftliches Angebot (Höhe des monatlichen Pachtentgelts für Privat-kunden und Geschäftskunden, Konzept zur Finanzierung, Implementierungskonzept, Endkundenpreise, Leistungserbringungskonzept, Anmerkungen zum Betreiber- und Pachtvertrag (Anlage 4) gemäß den Anforderungen in Ziff. 4 der Vergabeunterlage samt Abhandlung aller Aspekte in der dort genannten Reihenfolge)
- Anlage 3 Produktdatenblatt je abgefragtem Produkt
Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt bzw. zusätzlich auf www.breitbandausschreibungen.de und auf dem Vergabeportal eHAD können interessierte Unternehmen die Vergabeunterlagen unter dem in den Bekanntmachungen genannten Link herunterladen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot über das Bietertool des Vergabeportals eHAD einreichen und sich so als Bieter an dem vorliegenden Verfahren beteiligen.
Zunächst erfolgt eine formale Prüfung des Angebots im Hinblick auf die Einhaltung der Formvorschriften sowie auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. In einem nächsten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Konzessionsgeber überprüft. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der durch die Bieter mit dem (Erst-)Angebot eingereichten Unterlagen gemäß Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage.
Nach Eingang der verbindlichen Angebote erfolgt eine Wertung der Angebote auf Grundlage der in Ziff. 5 e) dd) der Vergabeunterlage niedergelegten Wertungsmatrix. Mit dem Bieter, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist, werden dann konkrete Vertragsverhandlungen über den Zuwendungsvertrag durchgeführt.
Wertung
1. Höhe Pachtzahlung (Max. 40 Punkte)
2. Inbetriebnahmetermin (Max. 20 Punkte)
3. Endkundenprodukte (Max. 20 Punkte)
4. Implementierungskonzept (Max. 10 Punkte)
5. Leistungserbringungskonzept - Betriebs- und Servicekonzept (Max. 10 Punkte)
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Höhe der jährlichen Pachtzahlung) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktegleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 2 (Inbetriebnahmetermin); 3 (Endkundenprodukte); 4 (Implementierungskonzept); 5 (Leistungserbringungskonzept - Betriebs- und Servicekonzept).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise
Die Eignungsprüfung der Bieter gemäß der nachfolgenden erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Eignungskriterien, die mit dem Angebot vorzulegen sind (vgl. auch Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)):
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG (a.F.) / § 5 TKG (n.F.) bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG (a.F.) / § 5 TKG (n.F.)
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6) sowie Erklärung aller Bietergemeinschaftspartner gemäß den Vorgaben in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Bei Nachunternehmern: Nachunternehmererklärung durch entsprechende Erklärung in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Vorgaben in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Bei Eignungsleihe: Erklärung der Eignungsleihe durch entsprechende Erklärung in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6) sowie Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Vorgaben in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch ent-sprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.500.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden und 3.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Sachschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachte vergleichbare Leistungen unter Angabe des Wertes der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Betrieb von Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten betreffen.
Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den Betrieb von Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms im Betreibermodell betreffen.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6).
Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den Betrieb von Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms im Betreibermodell betreffen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wertung
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien.
1. Höhe Pachtzahlung (max. 40 Punkte)
a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen angeschlossenen Privatkunden:
Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen angeschlossenen Privatkunden (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (30). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Pachtzahlung - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 3,0 Punkte weniger in der Bewertung. (Max. 30 Punkte)
b) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen angeschlossenen Gewerbekunden:
Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen angeschlossenen Gewerbekunden (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Pachtzahlung - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 1,0 Punkte weniger in der Bewertung. (Max. 10 Punkte)
2. Inbetriebnahmetermin (max. 20 Punkte)
Das Angebot mit dem kürzesten, nachvollziehbaren und realistischen Inbetriebnahmetermin in Wochen ab Übergabe der passiven Netzinfrastrukturen (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Inbetriebnahmetermin in Wochen - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung.
3. Endkundenprodukte (max. 20 Punkte)
Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet:
Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert.
Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet:
Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: "das Bestangebot") erhält die vollen 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Endkundenpreis - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 anzugeben.
Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet:
- Privatkunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s im Download (Max. 5 Punkte)
- Privatkunden-Premiumprodukt mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (Max. 5 Punkte)
- Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (Max. 5 Punkte)
- Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1.000 Mbit/s symmetrisch (Max. 5 Punkte)
4. Implementierungskonzept (Max. 10 Punkte)
Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Zudem werden die Angaben zu den Anforderungen an die von dem Auftraggeber eingesetzte passive Netztechnik (z.B. Schränke, Schächte, etc.) Gegenstand der Wertung.
Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssige Erkenntnis über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Auftraggeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar. (0 Punkte)
Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollzieh-bar. Es lassen sich teilweise Erkenntnis über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Auftraggeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar. (5 Punkte)
Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind um-fangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Auftraggeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar. (10 Punkte)
5. Leistungserbringungskonzept - Betriebs- und Servicekonzept (Max. 10 Punkte)
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstördauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes.
Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssige Erkenntnis über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz. (0 Punkte)
Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollzieh-bar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen. (5 Punkte)
Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind um-fangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können. (10 Punkte)
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Höhe der jährlichen Pachtzahlung) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktegleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 2 (Inbetriebnahmetermin); 3 (Endkundenprodukte); 4 (Implementierungskonzept); 5 (Leistungserbringungskonzept - Betriebs- und Servicekonzept).
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf II.1.4)