FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach BRPH Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55736
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach BRPH
FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach Bundesraumordnungsplan für Hochwasserschutz (BRPH)
Hamburg (Sitz PL) und Lübeck bis Fehmarn
FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach Bundesraumordnungsplan für Hochwasserschutz (BRPH)
FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach Bundesraumordnungsplan für Hochwasserschutz (BRPH), zusätzlich erforderliche Leistungen nach Bedarf.
CEF
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den
Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage
aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FBQ - Erstellung hydrologischer/ hydrogeologischer Gutachten und Prüfung nach BRPH
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.