GrS Staufenberg - Gewerk Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-578-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
GrS Staufenberg - Gewerk Innentüren
Neubau Zentrale Grundschule Staufenberg, Erstellung der Innentüren
Die Baumaßnahme beinhaltet die Innentüren des Neubaus in der Ortslage Staufenberg in der Nähe eines Wohngebietes in Stahlbetonbauweise.
Innentüren (ca. 120 Stk.) in vorhandene Stahl- bzw. Gipskartonkonstruktion einbauen.
Mobile Trennwand 650 x 300 cm in vorhandene Stahl- bzw. Gipskartonkonstruktion einbauen.
Liefern und einbauen von verschiedenen Türschließsystemen (ca. 20 Stk.)
Grundschule Staufenberg Ratsweg 1 35460 Staufenberg
- Innentüren 1-flg.: ca. 75 Stk.
- Innentüren 2-flg.: ca. 20 Stk.
- Brandschutztüren T90-RS: ca. 6 Stk.
- Brandschutztüren T30-RS 1-flg.: ca. 16 Stk.
- Brandschutztüren T30-RS 2-flg.: ca. 2 Stk.
- Mobile Trennwand ca. 650/300 cm: 1 Stk.
- OTS ohne Feststellanlage: ca. 2 Stk.
- OTS mit Feststellanlage: ca. 10 Stk.
- ITS ohne Feststellanlage: ca. 5 Stk.
- ITS mit Feststellanlage: ca. 1 Stk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Es sind Referenzen über die Ausführung von drei vergleichbaren Aufträgen aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Riversplatz 1 - 9, 35394 Gießen
Es ist keine Teilnahme an der Submission möglich. Gemäß Ziffer 2.1.2 lit. b) des Hessischen Gemeinsamen Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) kommt § 14a VOB/A grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung. Die Submissionsergebnisse werden allen Bietern auf Anfrage übermittelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YR2E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland