Einführung einer neuen Fachsoftware bei der Abt. Bauen und Wohnen des Lahn-Dill-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 025.22E1010010100.84
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer neuen Fachsoftware bei der Abt. Bauen und Wohnen des Lahn-Dill-Kreises
Einführung einer neuen Fachsoftware zur Abwicklung aller Aufgaben der Abteilung Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis
Abt. 23 Bauen und Wohnen
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Einführung einer neuen Fachsoftware einschließlich Installation, Konfiguration, Datenmigration, Schulungen, Durchführen einer Beta-Phase mit ausführlichem Testbetrieb, intensiver Begleitung der Übergangsphase mit "Go Live", Dokumentation, Betrieb, Support, Entwicklung und Wartung, Projektorganisation und -koordination.
Der Wartungsvertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der Teilnahmeantragsunterlagen durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsaus-übung (siehe Formblatt 124)
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (siehe Formblatt 124).
c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 (Formular wird bereitgestellt).
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe Formblatt 124)
Mindestanforderung:
b) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate) einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Schadensereignis für Sachschäden und für reine Vermögensschäden.
Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter den geforderten Versicherungsnachweis einzeln und in voller Höhe erbringen (Mindestanforderung), sofern die Bietergemeinschaft nicht eine auf sie lautende Versicherung abschließt.
Angabe von geeigneten Referenzen über Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten 3 Jahren sowie dem laufenden Jahr unter Angabe folgender Daten:
Öffentlicher Auftraggeber, Auftragswert (netto) und Leistungszeitpunkt
Mindestanforderungen an die Referenzen:
a) Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Software bei mindestens drei Referenzkunden in gleicher Größenordnung eingeführt wurde; als Größenordnung wird eine Einwohnerzahl ab 225.000 Einwohnern herangezogen (Anlage 3).
b) Angabe, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Anlage 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)