Rahmenvereinbarung NetApp Storagekomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 7200072346
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung NetApp Storagekomponenten
Bezug von NetApp Storagekomponenten und Serviceleistungen
Standorte der GIZ in Deutschland (siehe Dokument "A15 Übersicht der GIZ Standort national" der Vergabeunterlagen)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Original-NetApp-Storagekomponenten und Serviceleistungen zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Bedarfsträgerin.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.06.2022 oder mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 30.04.2024. Es besteht die Option um eine viermalige Verlängerung um jeweils 6 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.
- Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2018, 2019, 2020
- Eigenerklärung zum Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Vertrieb und Service von NetApp-Produkten) in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Vertrieb und Service von NetApp-Produkten) in den Jahren 2018, 2019 und 2020 muss mehr als 2 Mio. Euro pro Jahr betragen.
- Eigenerklärung über Autorisierung durch den Zulieferer NetApp Inc. als Platinum, Star oder GlobalStar Partner
- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzprojekten für unterschiedliche Auftraggeber über Erfahrungen mit dem Vertrieb und Service von NetApp-Produkten von mindestens 12 Monaten Dauer für einen öffentlichen Auftraggeber. Von der Laufzeit müssen 12 Monate vollständig im Zeitraum der letzten drei Jahre liegen.
- Eigenerklärung von mindestens zwei Referenzprojekten für unterschiedliche Auftraggeber über Erfahrungen mit dem Vertrieb und Service von NetApp-Produkten mit einem Auftragswert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR (netto).
- Das Unternehmen muss über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Autorisierung als als Platinum, Star oder GlobalStar Partner des Zulieferers NetApp Inc. verfügen und diese auf Anfrage nachweisen.
- Das Unternehmen muss mindestens zwei Referenzprojekte über die Erfahrungen mit dem Vertrieb und Service von NetApp-Produkten von mindestens 12 Monaten Dauer für einen öffentlichen Auftraggeber nachweisen. Von der Laufzeit müssen 12 Monate vollständig im Zeitraum der letzten drei Jahre liegen.
- Das Unternehmen muss mindestens zwei Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber über Erfahrungen mit dem Vertrieb und Service von NetApp-Produkten mit einem Auftragswert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR (netto) nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Auftragsvolumen, welche mit dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden kann (Höchstgrenze) entspricht dem unter Ziffer II.1.5) angegebenen geschätzten Gesamtwert.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDCS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.