Firewall-Infrastruktur mit Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 7200073656
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Firewall-Infrastruktur mit Serviceleistungen
Firewall-Infrastruktur mit Serviceleistungen
Die GIZ-Standorte in Deutschland gemäß Dokument B01_GIZ-Firewall_Leistungsbeschreibung Kapitel 3.
Die GIZ plant zur Anlagenerweiterung die Neubeschaffung mehrerer hochverfügbarer Next-Generation-Firewall-Systeme (NGFW) mit Application Intelligence, Stateful Inspection, Antivirus, AntiSpam, URL- / Web-Filter, Sandbox und VPN-Funktion. Zusätzlich werden noch ein NG-Firewall-Management-System und ein Log-Server benötigt.
Die zu beschaffenden Systeme sollen durch den zukünftigen Auftragnehmer installiert, konfiguriert und in Betrieb genommen werden.
Ausschreibungsgegenstände sind im Einzelnen:
a) NGFW-Hard- und Software incl. eines abgesetzten und einheitlichen Managements und aller notwendigen Lizenzen.
b) Sandbox
c) Zentraler Log-Server
d) Wartung und Service für die neu zu installierenden Systeme über die Dauer von 3 Jahren mit optionaler einseitiger Verlängerung um zweimal ein Jahr. Wartung und Service sollen im Sinne eines 3rd-Level-Supports für die GIZ erbracht werden, die die Systeme grundsätzlich als Eigenwarter betreibt.
Verlängerung des Vertrages um maximal zwei mal 12 Monate
- die Erweiterung der Anzahl der Standorte
- die Erweiterung der zu errichtenden Anlagen z.B. zur Erhöhung der Bandbreite
- die Wahl der standort-/clusterbezogenen Serviceklasse (Standard oder Premium)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen
- HRA/HRB-Nummer
Mindestanforderungen:
- Der Nettoumsatz des Bieterunternehmens muss jeweils mindestens 3 Mio. EUR in den Jahren 2019, 2020 und 2021 betragen haben.
- Der Nettoumsatz des Bieterunternehmens für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den Jahren 2019, 2020 und 2021 betragen haben.
- Das Bieterunternehmen beschäftigt im Durchschnitt jährlich mindestens 25 Mitarbeiter*innen im Bereich der ausgeschriebenen Leistung.
- Das Bieterunternehmen verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Versicherungsfall und mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Versicherungsjahr abgedeckt.
Die geforderten Mindeststandards sind in der oben stehenden Auflistung und Beschreibung der Bedingungen angegeben. Siehe auch Dokument C02_GIZ-Firewall_Eigenerklärung_Eignung.
Die Bieter haben drei Referenzprojekte nachzuweisen. Diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Umsetzung der Referenzprojekte erfolgte für mindestens drei unterschiedliche Auftraggeber, von denen mindestens ein Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB war/ist.
- Die Referenzprojekte umfassen die Beschaffung, Installation, Migration und den Betrieb einer NG-Firewall-Infrastruktur, die mit der ausgeschriebenen Firewall-Infrastruktur vergleichbar ist; d.h. mit mindestens 5 Standorten sowie mindestens 5 Firewall-Systemen, die redundant aufgebaut sind (mindestens 2 Systeme pro Standort).
- Die Referenzprojekte verfügen über ein Firewall-Management System.
- Die Implementierung der Referenzprojekte dauerte, gerechnet ab der Beauftragung, weniger als 6 Monate.
- Die Referenzprojekte hatten eine Betriebs-Laufzeit von jeweils mehr als 24 Monaten, von denen mindestens 12 Monate im Zeitraum Januar 2019 bis März 2022 lagen.
Die Bieter haben nachzuweisen, das ihr Unternehmen nach ISO 9001 oder vergleichbar zertifiziert ist.
Die geforderten Mindeststandards sind in der oben stehenden Auflistung und Beschreibung der Bedingungen angegeben. Siehe auch Dokument C02_GIZ-Firewall_Eigenerklärung_Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Die Vergabestelle wird eine gewertete Teststellung gem. § 58 Abs. 2 Nr.1 VgV) durchführen. Für die Teststellung haben die Bieter der Vergabestelle mit ihrem Angebot einen 4-wöchigen Zugang auf eine vollumfängliche webbasierende grafische Benutzeroberfläche des angebotenen NG-Firewall-Management-Systems zur Verfügung zu stellen, der die Verwendung durch mind. 5 gleichzeitige Nutzer (Test-Personen) ermöglicht (siehe A1.121 des Dokuments B01_GIZ-Firewall_Leistungsbeschreibung). Der Zugriff darf der Vergabestelle über einen Web-basierten Fernwartungszugriff ermöglicht werden, wenn hierfür keine Installation von zusätzlicher Software oder Plugins erforderlich ist.
Ziel der gewerteten Teststellung ist die Bewertung der Qualität des angebotenen Systems durch Prüfung der Performance, der Funktionen, der Leistungsfähig- und der Nutzerfreundlichkeit. Die Teststellung wird für alle Bieter auf Basis einer gleichen Datengrundlage anhand der in Kap. 3.10.2 des Dokuments B01_GIZ-Firewall_Leistungsbeschreibung vorgesehenen Testfälle durchgeführt. Die Teststellung ist ausführlich in Ziff. 20 im Dokument A02_GIZ-Firewall_Bewerbungsbedingungen beschrieben.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYD70
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.