Recyclingpapier Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0056
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Recyclingpapier
Beschaffung von Recyclingpapier (Druck)
Frankfurt am Main
Beschaffung von Recyclingpapier (Druck)
Recyclingpapier mit genannten Eigenschaften DIN A4, 80g/qm, ungeriest in einer Box (2.500 Blatt/Karton),
Recyclingpapier mit genannten Eigenschaften DIN A4, 80g/qm, geriest (zu. 500 Blatt/5 Ries je Karton),
Recyclingpapier mit genannten Eigenschaften DIN A3, 80g/qm, ungeriest in einer Box (2.500 Blatt/Karton),
Recyclingpapier mit genannten Eigenschaften DIN A3, 80/qm, geriest (zu 500 Blatt/5 Ries je Karton),
Recyclingpapier mit genannten Eigenschaften DIN A4, 100/qm, ungeriest in einer Box (2.000 Blatt/Karton),
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Recyclingpapier
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Angebotes müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.
2.) Die KfW überprüft die Eignung des Bewerber und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten
eintragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.