Fördergebietsmanagement "Lebendige Zentren" für das Fördergebiet „Alte Dorfmitte“ in Steinbach (Taunus) Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022 Steinbach

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 063-166035)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbach (Taunus)
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61449
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-steinbach.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fördergebietsmanagement "Lebendige Zentren" für das Fördergebiet „Alte Dorfmitte“ in Steinbach (Taunus)

Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022 Steinbach
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Steinbach (Taunus) wurde im Dezember 2020 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes Hessen aufgenommen. Das Fördergebiet umfasst die Alte Dorfmitte mit einer Fläche von rund 21 ha. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) befindet sich derzeit in der Endabstimmung.

Zur Umsetzung des erstellten Maßnahmenkatalogs soll nun ein Fördergebietsmanagement mit der Begleitung des Verfahrens für den gesamten Förderzeitraum von voraussichtlich insgesamt 10 Jahren beauftragt werden.

Das Fördermittelmanagement ist die Schnittstelle zwischen allen Beteiligten im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“. Die zu erbringende Leistung erfolgt stets in enger Abstimmung mit der Stadt Steinbach (Taunus) und dem Fördermittelgeber. Die Betreuung der Fördermaßnahme umfasst die folgenden Bausteine:

1. Steuerung

- Beratung der Stadt Steinbach (Taunus) bei der Umsetzung der Städtebauförderungsmaßnahme

- Fortschreibung des ISEK

- Erstellung von Wirtschafts-, Zeit- und Maßnahmenplänen

- Jährliche Programmantragsstellung im Rahmen des Förderprogramms

- Fördermittelmanagement

- Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Steuerungsrunden mit der Stadt Steinbach (Taunus) (monatlich)

- Vorbereitung und Durchführung von Gesprächen mit relevanten Akteuren (nach Bedarf)

- Präsentation von Sachständen in politischen Gremien (zweimal jährlich)

- Evaluation und Controlling

2. Finanzierung und Mittelbewirtschaftung

- Mittelabrufe und Fördermittelbewirtschaftung

- Kontinuierliche Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsplanung

- Treuhandverwaltung und quartalsweise Berichterstattung

- Jährliche Zwischenabrechnung

- Rechnungsprüfung

3. Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen

- Beratung der Stadt Steinbach (Taunus) bei der Vorbereitung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des ISEK

- Erstellung von städtebaulichen Entwürfen und Skizzierung von Maßnahmen nach Bedarf

- Beratung der Stadt Steinbach (Taunus) bei denkmalschutzrechtlichen Fragen

- Einrichtung eines Beratungsbüros für eine regelmäßige Beratung von Eigentümern und Anwohnern des Fördergebiets (2x im Monat)

- Steuerung der Weitergabe von Fördermitteln an Dritte (z.B. im Rahmen des Anreizprogrammes)

- Akquisition von Drittfördermitteln

4. Beteiligung und Moderation (nach Möglichkeit in Präsenz)

- Vorbereitung und Durchführung von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen (z.B. Veranstaltungsreihe zu relevanten Themen (dreimal jährlich)

- Präsentation der Projekte auf öffentlichen Veranstaltungen (Stadtfest und Bürgerversammlung)

- Vorbereitung, Moderation und Dokumentation der Lokalen Partnerschaft (bis zu viermal jährlich)

5. Öffentlichkeitsarbeit

- Erarbeiten einer Corporate Identity

- Erstellung von Flyern und Plakaten

- Erstellung von Pressemitteilungen

Den Bewerbern werden die folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:

- Plan des Fördergebiets

- Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – 2017

- Programminformationen zum Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen – 2020

Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Vertrags beläuft sich zunächst auf 5 Jahre und beginnt mit dem Tag seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Nach Ablauf der 5 Jahre verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr bis zum Ende des Förderzeitraums, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der geschätzte Durchführungszeitraum beträgt 10 Jahre.

Geschätzter Auftragswert

Der geschätzte Auftragswert für 5 Jahre beträgt 300.000 € brutto.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/03/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 063-166035

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrages
Anstatt:

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

muss es heißen:

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja

Abschnitt Nummer: IV.2.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen.....
Anstatt:

Tag: 09.05.2022

muss es heißen:

Tag: 04.05.2022

Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:
muss es heißen:
Tag: 01/09/2022
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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