Knoten Halle – ESTW mit SpurplanumbauÄußerer Knoten, Bereich Peißen / ReußenESTW-A Reußen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45510
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Halle – ESTW mit SpurplanumbauÄußerer Knoten, Bereich Peißen / ReußenESTW-A Reußen
Peißen / Reußen
Leistungen gemäß II.1.4 Leistungsphase 3 mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Halle – ESTW mit SpurplanumbauÄußerer Knoten, Bereich Peißen / ReußenESTW-A Reußen
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Peißen / Reußen
Leistungen gemäß II.1.4 Leistungsphase 3 mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Änderung des Bauphasenkonzept auf Anweisung AG
Mit der Ausschreibung / Vergabe der Planungsleistung wurde ein Bauphasenkonzept vom AG vorgegeben, welches den Umbau der Maßnahme Peißen-Reußen in einzelnen Bauphasen/ Sperrpausen vorsah. Im Rahmen der integrierten Bündelung wurden diese einzelnen Sperrpausen zu einer gesamthaften Totalsperrung zusammengefasst. Dies wurde dem AN vom AG per Email am 21.09.2021 mitgeteilt. Da der Entwurf der EP bereits ausgeliefert wurde, bedurfte es einer Überarbeitung des Bauphasenkonzeptes. Mit Email vom 10.12.2021 teilte der AG dem AN mit, dass die Vorgaben der Totalsperrung vom 21.09.2021 aufgrund von parallelen Bauprojekten durch den Baubetrieb nicht mehr gewährleistet werden konnte. Ein weiteres, neues Bauphasenkonzept wurde im Anschluss vom AG an den AN übergeben, dieses als Grundlage zu nehmen und die EP daraufhin anzupassen ist. Diese Änderungen wurden vom AG angewiesen und stellen zusätzliche Leistungen dar, die nicht mit dem HV abgegolten aber für die Erreichung des Projektzieles erforderlich sind.
DB E&C ist bereits mit der Erstellung der Entwurfsplanung (Lph3) beauftragt. Unterlagen und Dokumente dieser Entwurfsplanung sind Grundlage und Voraussetzung für die Erstellung der zusätzlichen Planungsleistungen. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da wie beschrieben die Erstellung der zusätzlichen Planung auf die Leistungen bzw. Planung der Leistungsphase 3 aufsetzt. Mit einem AN-Wechsel würde es zu signifikanten Verzögerungen im Zeitplan kommen und es stünde sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von DB E&C gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).