GrS Limesschule - Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-562-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
GrS Limesschule - Betonwerksteinarbeiten
GrS Limesschule - Betonwerksteinarbeiten
GrS Limesschule Pestalozzistraße 10 35415 Pohlheim-Watzenborn-Steinberg
Der Landkreis Gießen plant auf dem Gelände der Grundschule Limesschule in der Pestalozzistraße 10, 34515 Pohlheim, Flur 9, Flurstück 440, den Ersatzneubau einer 4-zügigen Grundschule.
Das Schulgebäude liegt in einem Wohngebiet am Ortsrand der Gemeinde Pohlheim im Ortsteil Watzenborn-Steinberg und wird seit den 1960er Jahren als Schulstandort genutzt. Das vorhandene Grundstück ist ein Hanggrundstück mit von Süden nach Norden seicht abfallendem Gelände.
Das vorgesehene Baugrundstück für den Neubau befindet sich im nordöstlichen Teil des Bestandsgrundstücks (Flur-Nr. 9, Flurstück 440) auf grüner Wiese unterhalb des Bauteils "Haus Nr. 5". Eigentümer des Grundstückes ist der Landkreis Gießen.
Der Ersatzneubau der Limesschule Pohlheim entspricht der Gebäudeklasse 5 nach der HBO. Er wird als 3-geschossiger Massivbau in Stahlbetonskelettbauweise errichtet. Seine Grundrissform ist riegelförmig. Über einen Verbindungssteg im 1. Obergeschoss erfolgt die barrierefreie Anbindung an den Bestand. Die Verknüpfung erfolgt über einen Steg im Bereich der Halle im Neubau bzw. des Treppenraumes im Altbau Haus Nr. 5.
Im Zuge der Betonwerksteinarbeiten sollen alle Verkehrsflächen der Schule mit Betonwerkstein ausgestattet werden. Insgesamt sind dabei etwa 670m2 Bodenfläche zu bekleiden. Außerdem sollen alle Treppen mit Betonwerksteinplatten und Setzstufen belegt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Es sind Referenzen über die Ausführung von drei vergleichbaren Aufträgen aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Riversplatz 1 - 9, 35394 Gießen
Bieter und bevollmächtigte Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YRV7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lkgi.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland