Heißläuferortungsanlagae im Projekt ESTW OsterburkenNeubau HOA 213.1/2.b und 275.1/2.a Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50191
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Heißläuferortungsanlagae im Projekt ESTW OsterburkenNeubau HOA 213.1/2.b und 275.1/2.a
HOA im Projekt Osterburken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Heißläuferortungsanlagae im Projekt ESTW OsterburkenNeubau HOA 213.1/2.b und 275.1/2.a
Ort: Lampertswalde
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftragsgeber mitteeilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Erklärung, ob und in wieweit mit dem /den vom AG beauftragen Ingenieurbüro(S). Verbundenheit (gesellschaftlich verbunden im Sinne § AktG/ verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros eine gesellschaftliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den AUftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu Vergabeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag ent-sprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höhe-rer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lampertswalde
HOA im Projekt Osterburken
Ort: Lampertswalde
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
Nachtrag 8 Lieferung Hohlschwelle FUES EPOS HOA 213
Gemäß Anordnung der PL AG am 14.09.21 ist eine zusätzliche Hohlschwelle durch KSG-Bau GmbH zu liefern.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
Der AN ist mit den Arbeiten an der HOA 213 beauftragt. Ein Dritter kann im verfügbaren Zeit Fenster nicht ohne Zeitverzug die notwendige Leistung erbringen. Zudem gingen die Synergieeffekte verloren.
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Das Einrichten und die Funktionsfähigkeit der HOA ist zum Erreichen
des Projektziels zwingend erforderlich. Ein Baustellen stopp ist wegen
erheblichen Zusatzkosten nicht zu vertreten.
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung:
Frist für EU-Bekanntmachung
(spätestens 30 Kalendertage nach Anordnung der Leistungsänderung – gilt nicht bei der Änderung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach § 47 UVgO)