Lieferung eines Kanal-TV-Inspektionsfahrzeuges mit Allradantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 66-92/128
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abwasserverband-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Kanal-TV-Inspektionsfahrzeuges mit Allradantrieb
Lieferung eines Kastenwagens mit Allradantrieb, sowie Lieferung und Montage eines Kanal-TV-Inspektionskamerasystems
Abwasserverband Fulda
Langebrückenstraße 46
36037 Fulda
Allgemein:
Das Kanal-TV-Inspektionskamerasystem wird in einen zu beschaffenden Kastenwagen mit Allradantrieb montiert. Das Kanal-TV-Kamerafahrzeug dient zur Inspektion und Dokumentation des Zustandes von Kanälen und Anschlussleitungen. Der Allradantrieb dient der Kamerabefahrung in schwer zugänglichen Geländeabschnitten an Verbindungssammlern.
Eigenschaften Kastenwagen:
Fahrzeuglänge: ca. 7,0 m
Fahrzeughöhe: ca. 2,75 - 2,80 m
Zul. Gesamtgewicht (StVZO): 5.500 kg
Zul. Vorderachslast: mind. 2.100 kg
Zul. Hinterachslast: mind. 3.500 kg
Hinterachse: Luftfederung mit automatischem Niveauausgleich
Motorleistung: 180 - 190 PS
Werkseitig verbauter Motorabtrieb vorn, mit Träger für zusätzlichen Generator
Wandlerautomatikgetriebe mit 8 oder 9 Gängen
Elektronisch zuschaltender Allradantrieb über Ölbadlamellenkupplung
Werkshöherlegung: 100 mm
Eigenschaften Kamerasystem:
2 Kamerafahrwagen für den Einsatzbereich ab DN 150
1 Schwenkkopfkamera für den Fahrwagenbetrieb, Einsatzbereich ab DN 150, lasergestützte Durchmesser- und Deformationsmessung
1 Schwenkkopfkamera für den Schiebebetrieb, Einsatzbereich ab DN 100, lasergestützte Durchmesser- und Deformationsmessung, integrierter Ortungssender, mit 3D-Vermessung des Rohrverlaufes
1 Satellitenkamerasystem für das Befahren von Anschlussleitungen aus dem Hauptkanal
1 Kamerafahrwagen für den Einsatzbereich ab DN 100
1 Schwenkkopfkamera für den Schiebe- und den Fahrbetrieb, Einsatzbereich ab DN 100, lasergestützte Durchmesser- und Deformationsmessung, integrierter Ortungssender.
Vollautomatische Kabelwinde mit ca. 500 m Kamerahauptkabel mit integriertem Lichtwellenleiter und max. 180 m Satellitenkamerakabel mit integriertem Lichtwellenleiter.
Fahrwagenanbauten für Eiprofile
Fahrwagenaufbauten bis mind. DN 1200
Inertgasanlage für die Einhaltung des Ex-Schutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 (1) 1-10 GWB und im Sinne des § 124 (1) 1-9 GWB,
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen aus denen hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge erfüllt hat,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Freistellungsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes,
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß 124_Hessen
- Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und
anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
- Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV gleichartiger Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre mit Angabe der Auftraggeber und Ansprechpartner,
- Erklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
Abschnitt IV: Verfahren
Abwasserverband Fulda,
1. OG,
Weimarer Straße 22,
36037 Fulda
gem. §55 VgV Abs. 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Der §160 Abs. (3) GWB enthält eine Ausschlussfrist für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens.
Hiernach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]