20FEI49395 / ABS Hanau-Gelnhausen: Neubau ESTW-A Wirtheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49395
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI49395 / ABS Hanau-Gelnhausen: Neubau ESTW-A Wirtheim
ABS Hanau-Gelnhausen: ESTW-A Wirtheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI49395 / ABS Hanau-Gelnhausen: Neubau ESTW-A Wirtheim
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.thalesgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§38 SektVO Abs. (6)
"Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen 3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder 4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ditzingen
ABS Hanau-Gelnhausen: ESTW-A Wirtheim
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Herstellen von 8 Kernlochbohrungen im Kebelkeller des ESTW-A Modulgebäudes Wirtheim
Beauftragt ist die Herstellung des ESTW Wirtheim inkl. des zugehörigen ESTW Modulgebäudes mit Kabelkeller. Im Verlauf der zeitlich zur Ausführungsplanung des Modulgebäudes versetzt erfolgten AP der 50Hz-Anlagen hat sich herausgestellt, dass zur Führung der 50Hz-Kabel innerhalb des Gebäudes acht zusätzliche Kernlochbohrungen mit Durchmesser 100 mm bzw. 150 mm in die Betonwände im Kabelkeller anzubringen sind