81282779-Rahmenvereinbarung zur Schulung von Mitarbeiter*innen saudischer Behörden, u.a. durch die Bereitstellung von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 81282779
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81282779-Rahmenvereinbarung zur Schulung von Mitarbeiter*innen saudischer Behörden, u.a. durch die Bereitstellung von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
Die Bundespolizei erbringt im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit Trainingsmaßnahmen für den saudischen Grenzschutz. Gesamtziel ist der Aufbau eines integrierten saudischen Grenzschutzes, sowohl an den Landgrenzen, als auch an den Seegrenzen.
GIZ International Services soll die Arbeit der Bundespolizei u.a. durch die Bereitstellung von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen unterstützen.
GIZ Saudi-Arabien 00000 Saudi-Arabien
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat die GIZ International Services einen Auftrag vom Bundesministerium des Inneren (BMI) und Ministry of Inietrior (MOI) erhalten.
Die Dolmetscherleistungen beinhalten konsekutives und simultanes Dolmetschen (vornehmlich Deutsch-Arabisch / Arabisch-Deutsch; in geringerem Umfang Englisch-Arabisch/ Arabisch-Englisch) in Saudi-Arabien. Es können bis zu 20 Dolmetscher parallel zum Einsatz kommen.
Zur Bereitstellung der Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen beabsichtigt die GIZ, mit bis zu 3 geeigneten Anbietern Rahmenvereinbarungen abzuschließen.
Es besteht die Option, die ausgeschriebene Vereinbarung bis zu 3 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern unter proportionaler Erhöhung der jeweiligen Höchstmengen.
Um die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter (hier höchstens 5) zu erhalten, wird eine fachliche Rangreihe anhand der eingereichten Referenzen erstellt. Gewertet werden ausschließlich Projekte mit dem geforderten Mindestauftragsvolumen, im geforderten Fachgebiet und/oder der geforderten Region, in den letzten drei Jahren.
Es besteht die Option, die ausgeschriebene Vereinbarung bis zu 3 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern unter proportionaler Erhöhung der jeweiligen Höchstmengen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister
2. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen;
4. Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend);
5. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren mindestens 2 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 1 Referenzprojekt im Fachgebiete "Sicherheit und Frieden" und mindestens 1 Referenzprojekt in den Golf-Staaten in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YZUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.