KfW-Energiewendebarometer Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
KfW-Energiewendebarometer
KfW-Energiewendebarometer
Das KfW-Energiewendebarometer ist eine Studie auf Basis einer computergestützten telefonischen Erhebung (CATI, computer assisted telephone interviews) zum Thema Energiewende bei (mindestens) 4.000 zufällig ausgewählten, in Deutschland ansässigen privaten Haushalten mit dem Ziel der Haushaltsrepräsentativität. Ziel des KfW-Energiewendebarometers ist es, herauszufinden, wie die Menschen in Deutschland zur Energiewende stehen und welche Entscheidungen sie bezüglich der Energieversorgung und des Energieverbrauchs in ihrem Haushalt treffen.
Das KfW-Energiewendebarometer ist im Jahr 2022 sowie in den darauffolgenden fünf Jahren einmal jährlich durchzuführen (1 mal pro Vertragsjahr). Die erforderlichen Aktivitäten pro Jahr werden unter dem Begriff „Welle“ (oder „Befragungswelle“) zusammengefasst.
Das KfW-Energiewendebarometer wird vom Auftragnehmer mittels computergestützter telefonischer Interviews in deutscher Sprache erhoben. Zu einer computergestützten telefonischen Erhebungsform besteht keine Alternative, da der Fragebogen eine komplexe Filterstruktur besitzt und es deshalb einer automatisierten (computergestützten) Führung durch seine Inhalte bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vergleichbare Referenzleistungen. (Eigenerklärung)
2. Zur Leistungserbringung erforderliche Fachkräfte (Eigenerklärung Kurzlebenslauf)
3. Anzahl an qualifizierten Beschäftigten (Eigenerklärung)
4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Kopie Zertifizierung oder Eigenerklärung; Eigenerklärung Ermächtigung der KfW zur Überprüfung)
1. Mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbaren Referenzleistungen.
Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
- Bei mindestens einer Referenz muss es sich um die Konzeption und Durchführung von haushaltsrepräsentativen, großzahligen (> 3.000 Interviews) Telefonbefragung mittels CATI (Computer Assisted Telephone Interview) zum Thema Energiewende (Themenbereiche Strom, Wärme oder Verkehr) handeln, welche nicht vor dem Jahr 31.12.2018 beendet wurde.
- Bei mindestens zwei Referenzen muss es sich um die Konzeption und Durchführung von haushalts- oder bevölkerungsrepräsentativen, großzahligen (> 3.000 Interviews) Telefonbefragungen mittels CATI (Computer Assisted Telephone Interview) handeln, welche nicht vor dem Jahr 31.12.2018 beendet wurden.
2. Insgesamt mindestens ein Mitarbeiter als Projektleiter mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung bei vergleichbaren Projekten (Telefonbefragungen mittels CATI).
3. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in den letzten drei Jahren durchschnittlich 40 deutschsprachige Interviewer zur Verfügung
gestanden/beschäftigt haben.
4. Der Bieter muss geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergreifen und folgende Normen der Qualitätssicherung einhalten:
a. gültige Zertifizierung nach DIN ISO 20252 oder
b. Erläuterung von ergriffenen Qualitätssicherungsmaßnahmen als alternative Maßnahmen zur Zertifizierung nach DIN ISO 20252.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Angebots müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2.) Die KfW überprüft die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der eingereichten Kurzlebensläufe und Referenzen (auf externer Anlage des Bieters).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.